Laut Sozialgesetzbuch sind die Krankenkassen verpflichtet, vor der Bewilligung eines verschriebenen Hilfsmittels zu prüfen, ob dieses vom Patienten wirklich benötigt wird. Dafür ist normalerweise der unabhängige Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zuständig. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen das offenbar nicht als bindend an und beauftragen stattdessen private Gutachter. Sogenannte „externe Hilfsmittelberater“ erstellen im Auftrag der Krankenkassen Empfehlungen und raten diesen zu günstigeren Hilfsmitteln. Patienten berichten in der Sendung des NDR außerdem, dass sie teilweise mehrere Monate um ihre Hilfsmittel kämpfen mussten.

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In knapp 25 000 Fällen arbeitet beispielsweise die Barmer GEK mit „externen Hilfsmittelberatern“ zusammen. Die Krankenkasse weist auf Nachfrage den Vorwurf der Kostendrückerei zurück. Die „externen Hilfsmittelberater“ würden lediglich die Frage der technischen Spezifikation der oft komplexen Hilfsmittel klären. Wer sich die Internetseiten der privaten Gutachter jedoch näher anschaut, liest dort von „erheblichen Kostensenkungen“ und „kostengünstigeren Hilfsmitteln“. Dass die Einsparungen sicher nicht zugunsten der Patienten erfolgen, davon geht der Sozialrechtler Professor Ingo Heberlein aus.

Die oberste Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen, das Bundesversicherungsamt, hat sich kürzlich in einem Bericht klar positioniert und festgestellt, dass der Einsatz der privaten Hilfsmittelberater durch die Krankenkassen unzulässig sei. Das Bundesgesundheitsministerium sieht, unter Abwägung aller Interessen, gegenwärtig keinen Handlungsbedarf.

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