„Der mit dem Rentenpaket verbundene Versuch, mehr Gerechtigkeit zu schaffen, nützt im Verhältnis nur wenigen Bundesbürgern – für die meisten ändert sich nichts. Auch für diejenigen, die vom Rentenpaket profitieren, reichen die Anpassungen für eine solide Absicherung nicht aus. Wir empfehlen, lieber auf die Möglichkeiten staatlich geförderter Altersvorsorge zu setzen als auf die meist bescheiden ausfallenden Rentenerhöhungen“, so die Ansicht von Dr. Tilo Finck, Finanzvorstand bei Swiss Life Deutschland.

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Finck weist zum Beispiel darauf hin, dass seit 2002 jeder Arbeitnehmer das Recht hat, einen Teil seines Lohnes in ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt einzuzahlen, um damit die gesetzliche Rente zu ergänzen.

Betriebliche Altersvorsorge von Verbraucherschützern kritisiert

Staatliche Förderungen wie die betriebliche Altersvorsorge werden von Verbraucherschützern stark kritisiert. Arbeitnehmer haben bei diesen Produkten nicht die Möglichkeit, die Form der Absicherung selbst zu wählen, das wählt der Arbeitgeber aus, so ein Kritikpunkt.

Ein häufig genannter Vorteil der bAV ist das Sparen von Sozialbeiträgen. „Das klingt erst mal gut und wird dann den Arbeitnehmern gerne auch für den Zeitraum bis Rentenbeginn auch in Euro und Cent vorgerechnet. Dass die Renten dann später aber voll verbeitragt werden müssen (dann ohne einen Arbeitgeber, der mit zahlt), das wird dann nicht dargestellt. Und die eingesparten Sozialbeiträge mindern ja auch den Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung“, erklärte BdV-Vorsitzender Axel Kleinlein zur bAV in seiner Handelsblatt-Kolumne.

Eine bAV rechne sich nur dann, wenn der Versicherer besonders erfolgreich mit dem Geld gearbeitet habe und der Arbeitnehmer fair an den Gewinnen beteiligt wird. Auch müsse eine entsprechend faire Sterbetafel Kalkulationsgrundlage des Gruppentarifes sein. „Dass diese Schritte gemeinsam eintreten, ist eher unwahrscheinlich“, so Kleinlein. So lohne es sich mitunter für Arbeitgeber, eine Gehaltserhöhung zu zahlen, als eine betriebliche Altersvorsorge zu bezuschussen.

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Die neuen Regelungen zum Rentenpaket gelten ab 1. Juli. Die Maßnahmen nutzen voraussichtlich denen, die mit 18 Jahren oder früher in den Beruf eingestiegen sind und bis zum Alter von 63 Jahren gearbeitet haben – sie können früher abschlagsfrei in Rente gehen. Außerdem profitieren Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, sowie Bürger, die von Erwerbsminderung betroffen waren oder sind. Kritisiert wurde am Rentenpaket unter anderem, dass vor allem Rentner dafür zahlen.

Swiss Life

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