Die Zurich baut ihre Berufsunfähigkeitsversicherung aus und will neben „mehr Flexibilität“ auch mehr Leistungen bieten.

Berufsunfähigkeitsrente bei Berufsverbot

Auch Berufsgruppen wie Krankenschwestern, Köche oder Metzger unterliegen einem zusätzlichen, speziellen Risiko. Bei Krankheiten mit Infektionsgefahr, wie Hepatitis C, HIV oder Tuberkulose - die nicht notwendigerweise zur Berufsunfähigkeit führen - kann ein behördliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Der Betroffene könnte zwar arbeiten, darf aber nicht mehr. Auch in diesen Fällen erbringt Zurich die vereinbarte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ("Infektionsklausel").

Bei finanziellen Engpässen: Beitragsstundung

Geraten Kunden in finanzielle Engpässe, wird häufig die Berufsunfähigkeitsabsicherung gekündigt - doch der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel aufgrund eines neuen Eintrittalters und möglicherweise hinzugekommener Erkrankungen teurer oder nur mit Einschränkungen möglich. Bisher hat Zurich daher Kunden angeboten bei finanziellen Schwierigkeiten die Prämie für bis zu 12 Monate bei vollem Versicherungsschutz zu stunden und später zu zahlen. Nun ist es möglich die Prämie für den Versicherungsschutz bis zu 24 Monate zu stunden. Voraussetzungen sind, dass die Beiträge für die ersten beiden Versicherungsjahre gezahlt sind und der Vertrag zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Stundungsanspruchs nicht gekündigt wurde.

Leistungen trotz Auszeit vom Berufsleben

Nun wird bis zu fünf Jahren (bisher drei Jahre) nach Ausscheiden aus dem Berufsleben der Beruf zum Zeitpunkt des Ausscheidens zugrunde gelegt. Ein Beispiel: Eine Kundin schließt ab Januar 2009 eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Aus persönlichen Gründen entscheidet sie sich ab Februar 2011 vom Berufsalltag eine Auszeit zu nehmen. Im April 2013 erkrankt die Kundin schwer und stellt den Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Rahmen der Leistungsprüfung wird geprüft, ob die Kundin den zuletzt ausgeübten Beruf als Ärztin nachgehen kann, obwohl sie seit rund zwei Jahren nicht mehr als Ärztin tätig war.

Automatische Erhöhung der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die Arbeitskraft und damit die Existenz der versicherten Person ab. In der Regel besteht der Versicherungsschutz mehrere Jahrzehnte, sodass die bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistung im Falle des Falles aufgrund der Inflation und des gestiegenen Lebensstandards nicht ausreichend ist. Um dieser Versorgungslücke entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit eine Leistungsdynamik zu vereinbaren. So werden die Leistungen und der jährlich um den vereinbarten Prozentsatz - bis zu drei Prozent pro Jahr Leistungsdynamik ist möglich - erhöht.