Die Huk-Coburg macht Ernst mit ihren Plänen mit Kfz-Werkstätten Geld zu verdienen. Vor kurzem hatte das Unternehmen angekündigt, dass ein Teil der 1.300 Vertragswerkstätten ab 2015 auch normale Reparaturen, Wartungen und Serviceleistungen übernehmen soll.

Mit dem Einstieg ins Werkstätten-Geschäft könnte der Versicherer für deutlich mehr Transparenz bei Reparatur- und Dienstleistungspreisen in Autowerkstätten sorgen. So soll eine kleine Inspektion 20 bis 30 Prozent günstiger als bei den Vertragswerkstätten angeboten werden. Einhergehend damit könnte die neue Konkurrenz im Markt der Werkstätten zum Glücksfall für alle Autofahrer werden. Diese sollten dann von sinkenden Preisen profitieren.

Huk-Coburg stärkt Vertragswerkstätten

Um die Vertragswerkstätten künftig noch besser auszulasten und das Projekt Huk-Coburg-Werkstatt optimal vorzubereiten, hat der Versicherer nun die Vertragsbedingungen beim Kasko-Select-Tarif angepasst. In diesem Tarif bekommen Kunden durch die Werkstattbindung einen Rabatt von 20 Prozent. Fast ein Drittel (Rund 3 Millionen) der 9,6 Millionen Kunden des Marktführers haben einen solchen Tarif und bedienen regelmäßig die Partnerwerkstätten.

Bis dato war in die Verträge ein Passus eingebunden, der es dem Versicherer erlaubte, bei Missachtung der Werkstattbindung 15 Prozent der Reparaturkosten abzuziehen. Einhergehend mit der Vertragsänderung kann die Huk-Coburg nun die Erstattung der Reparaturkosten komplett verweigern.

Huk-Coburg ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zu kürzen

So heißt es in den geänderten Vertragsbedingungen: „Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf oder lassen Sie uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen das Fahrzeug in einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt reparieren, sind wir – je nach dem Grad Ihres Verschuldens – berechtigt, unsere Leistung (ohne Transportkosten) ganz oder teilweise zu kürzen“.

Sicherlich wird die Vertragsänderung unter den Versicherten für Aufregung und Empörung sorgen. Fakt ist aber auch: Wer sich bewusst für einen Vertrag mit Werkstattbindung entscheidet und dafür einen günstigere Versicherungsprämie zahlt, der darf sich nicht beschweren, wenn der Versicherer, bei Missachtung der Vertragsbedingungen, Leistungen kürzt oder komplett streicht.

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