„Um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, sollte man sich jetzt seine Police genau ansehen“, rät Hendrik Rennert, Geschäftsführer der Finanzchef24 GmbH. „Wird klar, dass die Versicherung nicht mehr aktuell oder die Versicherungssumme zu niedrig ist und somit kein ausreichender Schutz gewährleistet ist, besteht Handlungsbedarf. Die Versicherung muss unbedingt auf geänderte Anforderungen, Bedürfnisse oder Geschäftsparameter angepasst werden.“

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So ist beispielsweise der Gebrauch eines gemieteten Mini-Baggers standardmäßig über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Beschädigt der Handwerker mit dem gemieteten Bagger eine fremde Sache, ist er versichert. Doch ist auch die Beschädigung des gemieteten Baggers selbst versichert?
Den Erfahrungen des auf gewerbliche Versicherungen spezialisierten Versicherungsmaklers zufolge, lassen viele Versicherungen diesen Fall außen vor.

Kommt es zu unsauberen oder mangelhaften Arbeiten, müssen die entstandenen Mängel nachträglich beseitigt werden. Das ist mit zusätzlichen Ausgaben verbunden, die nicht von jeder Versicherung komplett übernommen werden.

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