Eine Betriebshaftpflichtversicherung greift in einer Vielzahl von Fällen, beispielsweise bei einem Schaden an einem kurzfristig angemieteten Kleinbagger, der durch einen Betriebsmitarbeiter verursacht wird. Oder wenn ein Bauhandwerker bei Schweißarbeiten in einem Firmengebäude einen übergreifenden Brandschaden verursacht.
„Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Unternehmer. Schäden können hier schnell existenzbedrohende Dimensionen annehmen“, betont Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender der INTER Versicherungsgruppe. „Die INTER ist seit jeher dem Handwerk eng verbunden. Somit überprüfen wir selbstverständlich auch regelmäßig die Leistungen für unsere Handwerkskunden und passen die Produkte dem sich verändernden Bedarf an.“

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Wie der Versicherer heute mitteilte, kam es u.a. zu folgenden Neuerungen in der Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe:

  • Ein einheitlicher, niedriger Selbstbehalt von 150 Euro
  • Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung für vom Handwerker gelieferte Erzeugnisse (inkl. Aus- und Einbaukosten) bis zu einer Höchstersatzleistung für Kostenschäden in Höhe 1.000.000 Euro (Sach- und Vermögensschäden)
  • Nachbesserungsbegleitschäden jetzt bis 250.000 Euro
  • Mietschäden an gemieteten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Gabelstaplern sowie nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und –geräten. Ersatzleistung: ebenfalls bis 250.000 Euro

Für Handwerker wie z. B. Errichter von Solaranlagen, Zimmerer, Sanitär-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallateure, Küchenbauer, Parkett- und Fußbodenleger sowie Wärmeisolierer gelten bereits seit Ende 2013 günstigere Prämien.

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