Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für Mofa- und Rollerfahrer. Ohne das neue gültige Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometer nicht mehr in den Straßenverkehr. Das bedeutet für alle Besitzer dieser Zweiräder: Altes grün-weißes Kennzeichen abschrauben und neues schwarzes montieren.

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Wer nach dem 1. März trotzdem weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, macht sich strafbar. „Außerdem besteht dann kein Versicherungsschutz mehr. Kommt es zu einem Unfall, muss der Fahrer den Schaden aus eigener Tasche bezahlen“, erklärt Christian Kaffenberger, Leiter der Kraftfahrt- und Unfallversicherung bei der Versicherungskammer Bayern.

Mit der neuen Saison senkt die Versicherungskammer Bayern die Beiträge für die Mopedversicherung bei Fahrern ab 23 Jahren. Bereits im Vorjahr waren die Beiträge für Fahrer unter 23 Jahren reduziert worden.

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Für den Fahrerkreis ab 23 Jahre gibt es die Mopedversicherung schon ab 58,95 Euro (bisher: 63,90 Euro) für Haftpflicht und 32,70 Euro für Teilkasko. Für Fahrer unter 23 Jahren bleibt der Beitrag nach der Absenkung letztes Jahr im Jahr 2014 unverändert ab 79,90 Euro.

Versicherungskammer Bayern

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