Sind Versicherungen tatsächlich „vorschnelle Nein-Sager, die sich mit perfiden Tricks verweigern, wenn Geschädigte dringend Hilfe brauchen?“ fragt Regisseur Christoph Lütgert rhetorisch und liefert gleich die entsprechende Antwort dazu. Die Dokumentation „Die Nein-Sager“ habe „solche Praktiken entlarvt und eindrucksvolle Belege geliefert.“ Unter den vermeintlichen Peinigern war seinerzeit auch Versicherer Barmenia.

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Bundesministerium der Justiz lässt Regulierungspraxis der Versicherer prüfen

Daraufhin hatte das Bundesministerium der Justiz im vergangenen Jahr einen Brief an die Landesjustizverwaltungen verfasst, der für reichlich Aufregung sorgte. Das Ministerium unter Leitung von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte „eine Umfrage in den Ländern gestartet zur Regulierungspraxis der Gesellschaften nach Schäden“ angefordert.

Im Schreiben des Justizministeriums wurde unter anderem auch der Film die „Nein-Sager“ erwähnt, der anhand von geschädigten Protagonisten verschiedene Beispiele anführt, die zeigen sollten, wie die Assekuranz „Tausende in finanzielle und seelische Nöte“ stürzten.

Familie ist in der Beweispflicht

Im Streit um einen vermeintlichen Unfalltod gab nun das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: I – 4 U 186/12) der Barmenia Recht und verwies darauf, dass das Verhalten der Versicherung dem deutschen Recht entspreche. Vielmehr sei die Familie in der Beweispflicht. Schließlich sei unklar, ob der Geschädigte nicht schon vor dem Sturz tot gewesen ist. Denn trotz Anhörung verschiedener Zeugen und Sachverständiger könne die tatsächliche Todesursache nicht eindeutig rekonstruiert werden.

Deshalb müsse die Barmenia, die geforderten 110.000 Euro aus der Unfallversicherung, nicht bezahlen. Martin Risse, Vorstand der Barmenia Versicherung, hatte bereits vorab mit diesem Ausgang gerechnet. „Das Urteil aus erster Instanz wurde nicht nur bestätigt, sondern in der Begründung sogar bestärkt.”, erklärte der Risse gegenüber VersicherungsWirtschaft-heute.

„Die vorliegenden Erkrankungen gaben ernsthaften Anlass zu bezweifeln, dass der Versicherungsnehmer durch den Sturz zu Tode kam”, führte Risse aus. Deshalb habe der Versicherer „die Leistungspflicht im Interesse aller Versicherten verneinen müssen”.

OLG Düsseldorf entkräftet Panorama-Reportage „Die Nein-Sager“

Einhergehend mit dem Urteil wurde auch ein Fall aus der Panorama-Reportage „Die Nein-Sager“ entkräftet. Damit wird schlechte Ruf der Assekuranz leicht aufpoliert.

Denn die öffentliche Meinung über die Branche ist eine düstere. Immerhin kassiere die Versicherung regelmäßig Geld und im Schadensfall wird verweigert.

Das dieser Sichtweise schlichtweg eindimensional ist und pauschal anwendbar, sieht auch der Barmenia-Vorstand so und weist die Vorwürfe der ARD-Dokumentation entschieden zurück. “Weder drücken sich die Versicherer insgesamt noch die Barmenia vor der Zahlung von Leistungen” betont er. So hätten allein 2012 Private Unfallversicherer Leistungen in Höhe von rund 3 Milliarden Euro erbracht.

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Obwohl sich mit dem Urteil des OLG Düsseldorf ein Vorwurf in Wohlgefallen auflöst, bleibt ein bitterer Beigeschmack. Denn an Jedem der einmal, wenn auch fälschlicher Weise, verurteilt wurde, bleibt die (Vor)-Verurteilung und damit verbunden die Vorurteile haften.

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