Die Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (EBU) der Nürnberger übernimmt die laufenden Betriebskosten von Freiberuflern und selbstständigen Handwerkern und Händlern, wenn sie unfall- oder krankheitsbedingt ausfallen.
Nun hat die Nürnberger den Leistungsumfang erweitert und eine 50%-Pauschalentschädigung eingeführt.

Nach Angaben des Versicherers soll die Pauschalzahlung unkompliziert durchgeführt werden: Meldet der Versicherte seine Arbeitsunfähigkeit, unterstützt die Nürnberger ihn mit der Hälfte des versicherten Tagessatzes - bis zu 6 Wochen lang nach Ablauf der Karenztage. Belegt der Versicherte die konkreten Kosten, erhält er die volle Leistung.

Weniger Berufsgruppen, keine generelle Selbstbeteiligung

Statt bisher 4 sind nun nur noch 2 Berufsgruppen vorgesehen. Zudem wurde die generelle Selbstbeteiligung gestrichen und eine einheitliche Mindestprämie eingeführt.
Die Nürnberger EBU leistet bereits ab 70 Prozent Arbeitsunfähigkeit. Bisher riskierten Unternehmer, die trotz Krankmeldung beruflich tätig wurden - z.B. indem sie telefonierten, ihren Versicherungsschutz.
Die NÜRNBERGER EBU sichert die Fixkosten sowie den entgehenden Gewinn bis zu 2 Jahre lang ab. Die Höhe der Versicherungssumme kann je nach Bedarf flexibel gewählt werden. Eine neue Summenermittlungshilfe soll Vermittler dabei unterstützen. Bezahlt werden dann beispielsweise Löhne und Gehälter, der Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben, Mieten und Pacht, Abschreibungen, Leasingraten oder alternativ eine Ersatzkraft.