Die Regel für den Höchstlohn soll sich individuell an der Situation des jeweiligen Unternehmens orientieren. Laut Die Linke soll ein Lohn "dann sittenwidrig hoch sein, wenn er - bezogen auf ein einzelnes Unternehmen - das Zwanzigfache des Vollzeitlohns in der niedrigsten Lohngruppe des Unternehmens überschreitet."

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Ein sittenwidrig niedriger Lohn ist hingegen ein Lohn, bei dem nach 45 Jahren Erbwebstätigkeit immer noch keine gesetzliche Rente über dem Grundsicherungsniveau erreicht ist. Die Linke sieht aktuell einen Stundenlohn von 10 Euro als angemessen, oder umgerechnet auf einen Monat, ein Gehalt von 1700 Euro Brutto.

Die Strafen bei Nichteinhaltung des Mindestlohns sollen für die Unternehmen hart sein. Die Differenz zum Mindestlohn soll auch rückwirkend fällig werden, wenn nach einer Prüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen zu wenig an seine Mitarbeiter gezahlt hat.

Weitaus interessanter ist indes die Prüfung des Höchstlohns. So gibt es wahrscheinlich keine Regel für Selbstständige, die Regel trifft nur Unternehmer, die auch Mitarbeiter beschäftigen. Fraglich ist auch, wie die Regel für zum Beispiel Fernsehmoderatoren im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein soll, die durch externe Firmen und Zusatzverdienste diese Regel umgehen. Profifußballer müssten wahrscheinlich zukünftig auf Rechnung für ihren Verein spielen und Vorstände sollten besser über eine Beratungsfirma für ihr Unternehmen tätig sein.

Die Chancen auf einen Regierungsanspruch in einer Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen und SPD sind hingegen so groß wie lange nicht, denn die SPD will nicht in der Opposition bleiben und hat nur mit den Linken zusammen eine Chance auf eine Mehrheit. Der Parteivorsitzende, Bernd Riexinger, bestätigte gegenüber der Deutschen Presseagentur (DPA), dass sich die Stimmung für eine Koalition mit den Linken deutlich gebessert hat.

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