2012 sind die Kosten für Pensionen noch ein mal gestiegen. Mit 465,4 Milliarden Euro belasten die Pensionskosten den Bund. Das sind 25,4 Milliarden mehr als noch 2011. Das berichtet die Bild Zeitung und beruft sich dabei auf die Vermögensrechnung des Bundesfinanzministeriums.

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Mit dem Hintergrund, dass die Pensionen in den letzten 10 Jahren fast doppelt so stark wie Renten anstiegen und im Juni 2012 eine erneute Erhöhung einstimmig vom Bundestag abgesegnet wurde, erscheint das aktuelle Szenario etwas makaber. So stiegen die durchschnittlichen Pensionen von Kommunalbeamten zwischen 2002 und 2012 um 14,98 Prozent, von 2.070 Euro auf 2.380 Euro (der Versicherungsbote berichtete: „Pensionen steigen knapp doppelt so stark wie Renten“).

In der vom Bundestag abgesegneten wurden die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter und Soldaten rückwirkend zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent erhöht. 2013 wurden die Pensionen zum 1. Januar und zum 1. August um jeweils 1,2 Prozent angehoben.

Aktuell kosten die Pensionen für Bundesbeamten, Richter und Bundeswehr-Soldaten die Steuerzahler in den nächsten Jahrzehnten 160,85 Milliarden Euro. Die Kosten für Pensionen der Postbeamten werden auf 141,97 Milliarden Euro und die Pensionen der Bahn-Beamten auf 62,76 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommen Kosten für die Krankenbeihilfe in Höhe von 99,84 Milliarden Euro.

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Der Fehler im System liegt jedoch einige Jahre zurück. In den 70er und 80er Jahren wurde verstärkt auf das System mit Staatsbediensteten gesetzt und viele Berufe verbeamtet. So zum Beispiel auch Lehrer. Beamtenpensionen müssen aus dem laufenden Haushalt finanziert werden. Im Gegensatz zu Angestellten zahlen Beamte jedoch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zwar hat der Bund inzwischen einen Topf für Rücklagen aufgebaut, in die die Beamten einzahlen müssen. Dieser war Ende 2012 mit 6,75 Milliarden Euro doch recht spärlich gefüllt.

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