Radfahrer ohne Helm erhalten dann eine Mitschuld an Verkehrsunfällen, wenn das Tragen eines Fahrradhelmes Kopfverletzungen vermieden oder zumindest gemindert hätte. Das gilt auch, wenn der Unfallgegner alleiniger Verursacher des Unfalls ist. Dies hatte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 5. Juni entschieden. Der ADFC empfindet diese Rechtssprechung nicht als sachgerecht.

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Tatsächlich tragen nur wenige Radfahrer einen Helm: Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beträgt die Quote der helmtragenden Radler innerorts lediglich 10-11 Prozent. Auf dieser Grundlage wäre nicht nachvollziehbar, weshalb es in der Urteilsbegründung heiße, „ein verständiger Mensch [wird] zur Vermeidung des eigenen Schadens“ einen Helm tragen. Das „würde bedeuten, dass 90 Prozent der Radfahrer im Straßenverkehr unverständige Menschen sind" erklärt Roland Huhn, Rechtsexperte des ADFC.

ADFC: Helme können schützen - aber ihr Effekt wird überschätzt

Eine Gesundheitsgefährdung durch Verletzungen beim Rafahren wiegt längst nicht all die positiven Gesundheitseffekte des Radelns auf. Eine Helmpflicht aber würde Menschen abschrecken, vermehrt auf den Drahtesel zu steigen. „Um die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen, kommt es eben vor allem darauf an, mehr Radfahrer aufs Rad zu bringen", urteilt Huhn. Nur so wird der Verkehr auch nachhaltig radfreundlicher - und damit sicherer. Es sollte daher dem Radfahrer selbst überlassen bleiben, ob er einen Helm tragen möchte, oder nicht. Denn auch das Tragen eines Helms kann Unfälle letztlich nicht verhindern.

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