Bei jeder vierten Schadensmeldung von kleineren Schäden an den privaten Haftpflichtversicherer kann es sich um einen Betrugsversuch handeln, so die Schätzungen in der Versicherungsbranche. Die finanziellen Verluste, welche die Versicherer dadurch ausgleichen müssen, könnte man jedoch nach einem einfachen Modell reduzieren. Studienautorin Katja Sombeck stellt in ihrer Diplomarbeit eine entsprechende „Anti-Betrugsstrategie“ vor.

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Nach Vorstellung der Autorin wird dabei die Versicherungsprämie stufenweise reguliert. Jährlich kann sich die Prämie bei Schadensfreiheit so deutlich verringern. Auch ein Selbstbehalt, der entsprechend des eigenen Einkommens festgesetzt wird, könnte sich reduzieren, wenn keine Schäden entstehen, so der Ansatz von Sombeck.

Betrügern dagegen bringt ihr Verhalten dann nicht länger finanzielle Vorteile. Bei stetigen vorgetäuschten Bagatellschäden wäre die Meldung an die Versicherung nämlich ein Verlustgeschäft.

Geringere Kosten für Versicherer und Versicherungsnehmer

Zusätzlich verspricht sich Sombeck von dem Konzept, dass auch die Flunkerei bei der Schadenhöhe nicht länger attraktiv ist. Wenn insgesamt weniger kleinere Schäden überprüft werden müssen, gäbe es mehr Zeit und Raum, um umfangreichen Schadensfällen genauer nachzugehen - und somit die tatsächliche Schadenhöhe festzustellen.

Auch das negative Image der Versicherungsbranche behält Sombeck bei ihrem Vorschlag im Blick. Diese Form der verringerten Beiträge, welche in ähnlicher Weise längst im im Kfz-Bereich eingesetzt wird, habe nachhaltig Vorteile. Der ehrliche Versicherungsnehmer profitiert von den Beitragssenkungen. Für die Versicherer bedeutet das Verfahren Kostenersparnis: Sie hätten weniger Zahlungen für Prüfverfahren zu leisten und insgesamt womöglich eine kleinere Anzahl von Schäden zu begleichen.

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Eine Modifikation des Modells kann sich die gelernte Versicherungskauffrau auch in anderen Sparten vorstellen. In der privaten Krankenversicherung oder bei Krankenzusatzversicherungen könnte ein individueller Beitrag errechnet werden oder eine entsprechende Beitragsrückerstattung geleistet werden. Dabei ginge es in dem Fall nicht um eine Minimierung von Betrugsversuchen. Belohnt werden sollen dann Versicherte, die ausschließlich notwendige Leistungen in Anspruch nehmen, so Sombeck.

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