Noch stärker ist der Anstieg, wenn man die aktuellen Zahlen mit 2004 vergleicht, damals wurden noch deutlich weniger als 9000 Konten abgefragt. Mit dem automatisierten Abrufverfahren, das 2005 eingeführt wurde, stieg die Zahl der Abfragen jedoch deutlich an, im Vergleich zu heute um weit über 800 Prozent. Mit dem automatisierten Abrufverfahren können Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse der Bankkunden abgefragt werden.

Peter Schaar fordert, dass das Abfragen von Konten wieder zur Ausnahme werden müsse, weiterhin mahnte er eine verbesserte Begründungspflicht an, um die Zahl der Kontoabfragen einzudämmen. Lediglich bei konkreten Anhaltspunkten für Steuerhinterziehung, Sozialbertrug oder erhebliche Straftaten sollte eine Kontoüberprüfung möglich sein. „Derzeit erfahre der Betroffene häufig noch nicht einmal von der Abfrage“, sagte Schaar der Neuen Osnabrücker Zeitung. Bei einer Kontoeröffnung werden die Stammdaten automatisch gespeichert und stehen somit über das Abrufverfahren zur Verfügung. Der Bundesdatenschutzbeauftragte summiert, so erfolge letztlich „eine anlasslose Erfassung grundsätzlich aller Kontoinhaber in Deutschland“.

Mittlerweile haben immer mehr Behörden Zugriff auf die Kontodaten. Ursprünglich war eine Kontoüberpfrüfung nur bei Terrorismus- oder Geldwäscheverdacht möglich. Inzwischen dürfen neben Finanzämtern und Sozialbehörden auch das Bundesamt für Justiz sowie die Arbeitsagenturen und die BAföG-Stellen ohne konkrete Verdachtsmomente auf die Kontodaten zugreifen. Seit Anfang dieses Jahres können auch Gerichtsvollzieher Konten abfragen.