In den vergangenen drei bis fünf Jahren haben die Ärztekammern mehr als 500 Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Berufsrecht bestraft. Das geht aus einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung hervor. Dabei seien neben Ermahnungen auch Geldstrafen ausgesprochen worden. So sollen in Baden-Württemberg Geldstrafen bis zu 30.000 Euro verhängt worden sein. Weiterhin seien in 40 Fällen Ärzten die Berufszulassungen aberkannt worden und das allein im Jahr 2011.

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Grundlegend dürfen niedergelassene Ärzte für die Verordnung von Medikamenten Geld von Pharmakonzernen annehmen. Zu diesem Schluss kam der Bundesgerichtshof im Juni 2012. Dem gegenüber steht im ärztlichen Berufsrecht, dass Ärzte sich nicht bestechen lassen dürfen. Aktuell können bestechliche Ärzte daher nur per Standesrecht belangt werden.

Da scheint der Ruf nach einem entsprechenden Gesetz gegen Ärzte-Korruption nur logisch. Während Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bis dato noch zurückhaltend agierte und Handlungsoptionen sondierte, forderte er in den Ruhr Nachrichten Ärzte und Krankenkassen dazu auf Erfahrungen mit bestehenden Regelungen und Sanktionsmechanismen vorzulegen. Bahr kündigte eine umfassende Prüfung der Angelegenheit an.

"Korruption führt dazu, dass medizinischen Leistungen nicht immer zum Nutzen von Patienten eingesetzt werden und Beitragsgelder unter Umständen fehlgeleitet werden. Das wollen wir verhindern", erklärte Bahr. So solle es für Ärzte keinen Freifahrtschein zur Bestechlichkeit geben. Dazu müssten aber die Ärztekammern bei Verstößen entsprechend durchgreifen.

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Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zog eine entsprechende Neuregelung der gesetzlichen Grundlage in Betracht. Zwar biete das ärztliche Standesrecht bereits Sanktionsmöglichkeiten. "Wenn sich aber Hinweise auf ein erhebliches Vollzugsdefizit des verpflichtenden Standesrechts verdichten, wird die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen zur Ärztekorruption nachdenken müssen." sagte Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der Passauer Neuen Presse.

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