„Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht zu unterschätzen. Sie sichert ein geregeltes Einkommen, wenn das Gehalt krankheitsbedingt wegfällt. Die staatliche Unterstützung allein ist für den Lebensunterhalt unzureichend“, erklärt Marc Lüke, Geschäftsführer Produktmanagement bei Asstel. Denn Menschen, die nach 1961 geboren wurden, erhalten eine einheitliche Erwerbsminderungsrente. Betroffene erhalten die volle Leistung - 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens - nur dann, wenn sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.

Höhere Gehaltsklassen und zunehmendes Alter sensibilisieren nicht für Absicherung

Es gibt viele Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum Beispiel steigt die Wahrscheinlichkeit für Krankheiten mit dem Alter und auch ein hohes Einkommen soll im Invaliditätsfall bestmöglich abgesichert sein. Laut Befragung sind die Deutschen hier anderer Meinung: Haushalte mit einem hohen Nettoeinkommen von 4.000 Euro und mehr (42 Prozent) sichern ihre Finanzen nur geringfügig besser ab als Haushalte mit einem Gehalt von 2.000 bis 2.999 Euro (32 Prozent). Bei Betrachtung der Altersstruktur wird deutlich, dass nur ein Drittel (30 Prozent) der 41 bis 50-Jährigen eine entsprechende Police abgeschlossen haben. „Jeder sollte sich so früh wie möglich für einen Arbeitsausfall absichern. In jungen Jahren bestehen kaum Vorerkrankungen und die Wahrscheinlichkeit einer Invalidität ist sehr gering. Die Versicherungsprämie ist somit erheblich günstiger“, so Lüke.

Finanzielle Absicherung für Männer und Frauen gleich wichtig

Deutsche Männer haben laut Bundesamt für Statistik ein höheres Einkommen als Frauen. Ein Grund, dass sie mehr Wert auf die Absicherung für einen Ausfall ihrer Erwerbstätigkeit legen sollten. Der Unterschied zum weiblichen Geschlecht ist allerdings gering: 40 Prozent der Männer und 33 Prozent der Frauen haben sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden. Der Frauenanteil könnte mit Einführung der neuen Unisex-Tarife ab dem 21. Dezember sogar steigen. Bislang mussten Frauen aufgrund ihrer längeren Lebensdauer einen höheren Beitrag zahlen. Durch die Aufhebung der unterschiedlichen Tarifbeiträge vom Europäischen Gerichtshof soll eine geschlechtliche Gleichbehandlung im Versicherungsbereich gefördert werden.