Dauerzulagenantrag:
Die staatliche Zulage erhält nur, wer diese beantragt hat. Wer dies vergisst, verschenkt bares Geld und Steuervorteile. Dabei empfiehlt sich ein Dauerzulagenantrag. Der Vorteil: Man muss ihn nur einmal ausfüllen. Danach verlängert er sich Jahr für Jahr. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dem Riester-Konto automatisch gutgeschrieben.

„Wer bisher keinen Dauerzulagenantrag gestellt hat, sollte das bis zum 31. Dezember 2012 noch erledigen, und zwar für die vergangenen zwei Jahre, also für 2010 und 2011“ erläutert Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Dann verfällt der Anspruch nicht.“ Das Antragsformular erhält man von dem Anbieter, mit dem die Riester-Versicherung vereinbart wurde.

Doch Achtung: Auch die Angaben zum Dauerzulagenantrag sollte man von Zeit zu Zeit prüfen. Denn ändert sich die persönliche Lebenssituation, weil man zum Beispiel heiratet oder ein Kind bekommt, dann können sich auch Zulagenansprüche ändern. Daher sollten Änderungen schnellstmöglich dem Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden.

Anspruch auf staatliche Förderung hat jeder, der eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt. Neben Angestellten zählen auch Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld oder Versicherte der Künstlersozialkasse dazu. Die Höhe der staatlichen Zulage hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Die volle Zulage von 154 Euro erhält, wer mindestens 4 Prozent seines steuerpflichtigen Einkommens in die Riester-Versicherung einzahlt.