Je Arzneimittelpackung, die von der Krankenkasse übernommen wird, bekommen deutsche Apotheker einen fixen Zuschlag von 8,10 Euro. Dieser soll Kosten für Lagerung und Vertrieb der Packung abdecken. Im Gegenzug gewähren die Apotheker den Krankenkassen einen Rabatt von 2,05 Euro je Rezept. Die derzeitig gültige Regelung besteht seit 2004.

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Laut Informationen der Frankfurter Allgemeinen hat Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) einen Entwurf zur Änderung der Arzneimittelverordnung vorgelegt, der vorsieht den Zuschlag je Packung um 25 Cent auf 8,35 Euro. Bei der Berechnung der neuen Zuschlaghöhe legt das Wirtschaftsministeriums Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Grunde. Die neue Regelung soll bereits ab Januar 2013 in Kraft treten.

Die Apotheker könnten so mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 190 Millionen Euro rechnen. Die Kosten dafür sollen hauptsächlich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die privaten Krankenversicherungen (PKV) tragen. 162 Millionen Euro sollen von der GKV und 21 Millionen Euro von der PKV übernommen werden.

Bei den Krankenkassen stößt der Entwurf auf wenig Gegenliebe. Eine Sprecherin des Spitzenverbands der Kassen äußerte sich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen kritisch: „ Wir sind sehr gespannt, wie die Politik die Erhöhung dieses Vergütungsaufschlags begründen wird“. Bis dato seien seitens der Apotheker keine belastbaren Daten zu Umsatz, Gewinn und Betriebskosten geliefert worden, die eine Erhöhung des Zuschusses rechtfertigen würden.

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Auch auf der Seite der Apotheker zeigt man sich nicht zufrieden. Sie hatten eine vierfache Anhebung der Zuschlags auf 9,14 Euro gefordert. „Das sind 25 Cent Erhöhung pro abgegebene Packung nach neun Jahren ohne Anpassung - da kann das letzte Wort noch nicht gesprochen sein“, sagte der Präsident der Apothekervereinigung Abda, Heinz-Günter Wolf. Man wolle sich diesbezüglich „in keinster Weise damit zufrieden geben, dass kaum die Kostensteigerungen von zwei der vergangenen neun Jahre berücksichtigt werden.“ erklärte Wolf weiter.