Kunden, die durch Krankheit, Kräfteverfall oder einen Unfall bestimmte täglich benötigte Fähigkeiten verloren haben, sollen mit dieser Police eine Rente erhalten. Die Grundfähigkeitsversicherung deckt mit 19 Alltagsfähigkeiten nun sechs mehr als vorher ab. Zusätzlich liegt eine entsprechende Beeinträchtigung nun auch automatisch ab Pflegestufe I der gesetzlichen Pflegeversicherung vor.

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Der neue Tarif ist bereits geschlechtsneutral ausgerichtet. Statt der üblich langen Fragebögen sollen für die Grundfähigkeitsversicherung nur neun Gesundheitsfragen genügen. Für eine beabsichtigte Rente ab 2.500 Euro sind es elf Fragen. Wer lediglich eine Rente von bis zu 1.000 Euro im Monat vereinbaren möchte, kann sogar eine vereinfachte Gesundheitsprüfung mit nur sieben Fragen in Anspruch nehmen.

Ab sofort sollen auch Kunden die vereinbarte Rente erhalten, wenn ihre geistige Leistungsfähigkeit bedeutend beeinträchtigt wurde, zum Beispiel durch den Verlust von Konzentrations- und Aufmerksamkeitsfähigkeit, des Gedächtnisses oder der Fähigkeit, sich zu orientieren.

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