Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen sind zu ca. 95 Prozent vom Gesetzgeber bzw. dem "Gemeinsamen Bundesausschuss" festgelegt. Diese Leistungen sind daher bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch. Somit bleibt eigentlich nur wenig Raum für Unterschiede, könnte man meinen.

Anzeige

Tatsächlich bieten sich den Kassen im Rahmen von sogenannten „zusätzlichen Leistungen“ aber durchaus Möglichkeiten, sich von ihren Wettbewerbern abzuheben. Dies gilt umso mehr, als zum Jahresbeginn 2012 mit dem sogenannten „Versorgungsstrukturgesetz“ den Kassen weitere Möglichkeiten eingeräumt wurden, weitere Leistungen in bestimmten Bereichen anzubieten.

Schon bislang konnten die Kassen bereits bei der häuslichen Krankenpflege punkten: Benötigt ein Versicherter zu Hause Behandlungspflege, kann die Kasse darüber hinaus auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen (nicht zu verwechseln mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit, bei der die Pflegeversicherung zuständig ist!). Auch für Eltern hat die GKV Bonusleistungen im Angebot: Kann ein Versicherter wegen Krankheit seinen Haushalt nicht führen, muss die Kasse ihm eine Haushaltshilfe finanzieren – sofern ein Kind, das entweder noch nicht 12 Jahre alt oder behindert ist, im Haushalt lebt. Manche Kassen leisten hier auch, wenn ältere Kinder im Haushalt leben oder gar kein Kind vorhanden ist oder über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum hinaus.

Einige Kassen übernehmen auch zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, entweder bei Kindern und Jugendlichen oder auch bei Erwachsenen. Ebenso bieten manche Kassen die Kostenübernahme für zusätzliche Schutzimpfungen an. Sind aus medizinischen Gründen ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten notwendig, kann die Kasse auch zu den übrigen Kosten des Versicherten einen Zuschuss zahlen. Viele Kassen bieten zudem spezielle Programme zur Patientenschulung an, z.B. bei Adipositas (Fettleibigkeit) oder chronischen Rückenschmerzen.

Die Situation der freiberuflich arbeitenden Hebammen ist in letzter Zeit durch extrem gestiegene Beiträge zur Berufshaftpflicht sehr kritisch geworden. Einige wenige Kassen haben hier eine Vorreiterrolle eingenommen und zahlen den Hebammen daher eine zusätzliche Pauschale für ihre Rufbereitschaft. Zum Leistungskatalog der GKV gehört in der Regel die umfassende Betreuung der jungen Eltern durch eine Hebamme während der Schwangerschaft und nach der Entbindung – Etwa als Ansprechpartner bei Schwangerschaftsbeschwerden.

Manche Kassen sehen auch, wenn ein Kind stationär ins Krankenhaus aufgenommen wird bis zu einem bestimmten Alter des Kindes die Mitaufnahme der Eltern als medizinisch notwendig an und übernehmen die entsprechenden Kosten. Durch dieses sogenannte „Rooming-In“ können die Eltern im Krankenhaus bei ihrem Kind sein und auch dort übernachten.

Durch das Versorgungsstrukturgesetz haben die Kassen zudem die Möglichkeit bekommen, mehr „Satzungsleistungen“, d.h. Leistungen, die sie in ihrer Satzung festschreiben, anzubieten. Dies gilt für die Bereiche Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, Künstliche Befruchtung, Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz!), nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfen sowie Leistungen nicht zugelassener Leistungserbringer. Hier haben die Kassen nun erste Leistungsangebote erarbeitet. Es muss sich aber noch zeigen, was sich davon tatsächlich durchsetzt und auch die Aufsichtsbehörden haben hier noch ein Wort mitzureden.

Beim Thema Gesundheitsförderung bieten viele Kassen Aktivitäten in Kindergärten, Schulen aber auch in Betrieben an. Dies wird für den einzelnen Versicherten i.d.R. jedoch kein entscheidendes Kriterium für die Wahl einer Kasse sein. Wichtiger ist da die individuelle Gesundheitsförderung. Hierbei bieten die Kassen in bestimmten Themenfeldern entweder selbst Kurse an oder übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für Kurse externer Anbieter (bitte unbedingt vorab mit der Kasse klären!).

Es gibt Kurse aus acht Themenbereichen:

Anzeige

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivitäten
  • Vorbeugung/Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete Bewegungsprogramme
  • Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
  • Förderung von Stressbewältigungs-Kompetenzen
  • Förderung von Entspannung
  • Förderung des Nichtrauchens
  • sowie
  • Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums
Dabei zahlt die Kasse maximal zwei Kurse im Jahr und diese müssen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern stammen. Manche Kassen bieten hier auch zertifizierte Online-Programme an oder bezuschussen diese.

Eine große Hilfe bieten den Versicherten hier Vergleichsportale wie z.B. www.gesetzlicheKrankenkassen.de. Hier finden die Versicherten kostenfrei eine Gegenüberstellung der Leistungen der Krankenkassen und viele weitere Informationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben. Im nächsten Teil unserer Serie geht es dann um die Wahltarife der GKV.

Juni 2012, Thomas Adolph & Matthias Eislöffel

Anzeige