550 Millionen Euro – so hoch ist der Schaden, der den privaten Krankenversicherern derzeit durch Nichtzahler entsteht. Doch weder dürfen die Versicherungen ihre säumigen Zahler einfach auf die Straße setzen, noch den Schaden auf die anderen Versicherungsnehmer umlegen – Die Versicherer bleiben auf den Außenständen sitzen. Am Mittwoch befasste sich nun der Gesundheitsausschuss des Bundestages in einer nichtöffentlichen Sitzung mit einem möglichen „Nichtzahlertarif“. Wie der Informationsdienst des Deutschen Bundestages hib mitteilte, waren neben Vertretern der Privatversicherer auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen geladen.

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Der PKV-Verband erörterte in der Sitzung, dass es inzwischen 144.000 Privatversicherte gibt, die seit mindestens drei Monaten keine Beiträge mehr gezahlt haben. Seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 sei eine Kündigung der Nichtzahler jedoch nicht mehr möglich. Wenn die Zahlung säumiger Beiträge ausbleibt, landen die Versicherten nach einem Jahr im Basistarif: Aufgrund des hohen Beitragssatzes von rund 600 Euro im Monat steigen die Schulden des einzelnen Versicherten dann weiter an. Hier soll der Nichtzahlertarif zukünftig Abhilfe schaffen.

Doch nicht nur die privaten Krankenversicherungen sind betroffen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK erläuterte, dass durchaus auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein hoher Schaden aufgrund der säumigen Beitragszahler entstehe – im letzten Jahr wurden die Ausfälle für die GKV auf circa eine Milliarde Euro geschätzt. Allerdings sei das Solidarsystem automatisch in der Lage, die Fehlbeträge auszugleichen.

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bezog vor dem Gesundheitsausschuss Stellung. Grundsätzlich begrüßten die Verbraucherschützer die Idee eines Nichtzahlertarifes für PKV-Versicherte. Jedoch sei damit das zentrale Problem der enormen Beitragsschulden für den einzelnen Versicherungsnehmer nicht in den Griff zu bekommen. Zusätzlich solle darüber nachgedacht werden, nach einer längeren Wohlverhaltensphase den Nichtzahlern eine Entschuldung zu gewähren.

Kunden wurden mit Billigtarifen gelockt

Das Problem der PKV-Nichtzahler ist zum Teil hausgemacht. So boten die Versicherungen in den letzten Jahren vermehrt Billigtarife von weniger als hundert Euro Monatsbeitrag an, mit denen auch weniger zahlungskräftige Versicherungsnehmer zum Abschluss einer Police gebracht werden sollten. Viele selbstständige Unternehmer mit kleinem Geldbeutel wurden so angelockt – wenn die Mitgliedsbeiträge dann erhöht werden, teils um bis zu 40 Prozent, können sie viele Versicherte nicht mehr zahlen.

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch schwierig. Der Gesetzgeber hat einen Austritt aus der privaten Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen vorgesehen, etwa wenn ein Versicherungsnehmer arbeitslos wird oder das Jahresgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 45.900 Euro rutscht. Für Versicherte über 55 Jahre ist eine Rückkehr für gewöhnlich nicht mehr möglich.

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Zudem wurden die finanziellen Hürden für einen Wechsel in die PKV zum Jahr 2011 aufgeweicht: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze muss nur noch ein Jahr überschritten sein, um einen PKV-Vertrag abschließen zu können. Zuvor waren drei aufeinanderfolgende Jahre Pflicht.

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