Der Geschäftsführer des Instituts für Finanzdienstleistungen e. V. (iff), Achim Tiffe, händigte am 12.01.2012 Staatssekretär Beus vom BMF den Forschungsbericht „Ausgestaltung eines Produktinformationsblatts für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“ aus. Dieser enthält einen Entwurf eines standardisierten, produktübergreifenden Informationsblatts für zertifizierte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) und zertifizierte Basisrentenverträge.

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Mit dem vom iff erstellten Muster-Produktinformationsblatt solle die Transparenz bei den Riester-Renten und Basisrenten verbessert werden, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung des BMF: „Der Kunde soll die verschiedenen angebotenen Produkte besser miteinander vergleichen können. Außerdem soll der Verbraucher in übersichtlicher und komprimierter Form die relevanten Informationen zum Vertrag, einschließlich der Kosten, zur Verfügung gestellt bekommen.“

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Informationspapieres wurde auch eine Verbraucherumfrage durchgeführt. Sie zeigt die Notwendigkeit von transparenten und vergleichbaren Produktdarstellungen im Bereich Altersvorsorge auf: 52% der Befragten hatten keine Erfahrung mit Altersvorsorgeprodukten, 48% hatten bereits Erfahrung mit Altersvorsorgeprodukten. Zur Selbsteinschätzung über Kenntnisse zu Finanzdienstleistungen befragt, schätzen 38% der Teilnehmer ihre Kenntnisse eher schlechter, 42% mittelmäßig und 20% eher besser ein. Das eigene Haushaltseinkommen wurde zu 48% unterdurchschnittlich, zu 44% durchschnittlich und zu 8% überdurchschnittlich eingeschätzt.

Vergleichbarkeit gewährleisten

Damit die Kosten für Verbraucher transparent und vergleichbar werden, wird eine einheitliche Kostengröße (Reduction in Yield) vorgeschlagen. Grundsätzlich seien die Kosten beim Vertragsabschluss zunächst sehr hoch. Diese Tatsache werde von den Kunden oft übersehen, heißt es im Gutachten. Zusätzlich werden deshalb die Abschluss- und Vertriebskosten ausgewiesen.

Im Produktinformationsblatt wurde in der Darstellung darauf verzichtet, Zulagen und Steuervorteile in die Renditen mit einfließen zu lassen: „Den staatlichen Zulagen und Steuervorteilen wurde bewusst wenig Raum auf dem Produktinformationsblatt gegeben, weil Produkte in Deutschland oft mit dem Argument der Steuervorteile verkauft werden.“, argumentiert das iff-Gutachten, „auch ein gefördertes Produkt muss sich dem Vergleich mit anderen Produkten stellen.“ Somit seien die ausgewiesenen Kosten und Renditen mit nicht geförderten Produkten vergleichbar. Die Förderung erfolge immer erst in einem zweiten Schritt als staatliche Unterstützung.

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Der ausführliche Forschungsbericht (PDF) kann auf der Homepage des BMF eingesehen werden. In dessen Anhang finden sich auch Musterdarstellungen für ein einheitliches Produktinformationsblatt.

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