Als Reaktion auf wirtschaftliche und demographische Entwicklungen wird nun ab 2012 das gesetzlichen Rentenalter von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Dabei wird in Etappen erhöht: Pro Jahrgang muss nach dem 65. Lebensjahr ein weiterer Monat gearbeitet werden. Diese Anhebungsformel verläuft proportional zum Geburtsjahrgang. Begonnen wird bei den 1947 Geborenen, sie müssen ab dem 65. Lebensjahr noch einen Monat mehr arbeiten, im Jahr 1948 Geborene zwei Monate mehr usw. Wer im Jahr 1964 oder später geboren ist, erhält seine volle Rente schließlich ab 67 Jahren. Steigt jemand zuvor aus dem Berufsleben aus, hat er mit Einbußen zu rechnen.

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Anhebung des Rentenalters mit Auswirkungen auf Altersvorsorge

Die Anhebung hat Auswirkungen auf die staatlich geförderte Altersvorsorge. So verschiebt sich etwa der frühestmöglicher Auszahlungsbeginn der Riester-Rente von 60 auf 62 Jahre. Dies gilt lediglich für neu abgeschlossene Verträge ab dem 1. Januar 2012. Zeitigere Auszahlungstermine sind vereinbar, doch dabei entfallen solch staatliche Zuschüsse wie Grundförderung und Kinderzulagen.

Betroffen von der Regelung ist auch die betriebliche Altersvorsorge. Diese kann, wie die gesetzliche Rente, ab dem 01. Januar 2012 in neuen Verträgen erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Steuerliche Änderungen in der Altersvorsorge

Jeder Riester-Sparer hat zukünftig einen jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro einzuzahlen, um von der staatlichen Förderung profitieren zu dürfen. Das heißt, auch sogenannte „mittelbar Zulagenberechtigte“ müssen nun diesen Mindesteigenbeitrag leisten. Zuvor war es Eheleuten noch möglich, einen der Partner beitragsfrei zu stellen und dennoch die Zulagen erhalten. Falls keine oder zu geringe Eigenbeiträge gezahlt wurden, können diese nun auch nachträglich bis zum Beginn der ersten Rentenleistung noch entrichtet werden.

Daneben steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der betrieblichen Altersvorsorge leicht an: Einzahlungen mittels der betrieblichen Altersvorsorge in einen Rentenvertrag bleiben ab 2012 daher bis 2.688 Euro von steuer- und sozialabgabefrei.

Steuervorteile gibt es für Selbstständige bei der Rürup-Rente. Selbstständige zahlen gemeinhin nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dennoch sie können ab 2012 74 Prozent ihrer Beitragszahlungen absetzen (bis zu einem Höchstbeitrag 20.000 Euro der Einzahlungen), die in einen Rentenvertrag investiert wurden. Bis 2025 steigt dieser absetzbare Anteil auf 100 Prozent.

Auch die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge werden im neuen Jahr steuerlich begünstigt: Bereits seit 2005 können Beiträge in die Rentenkasse als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Ab 2012 ist dies zu einem höheren Prozentsatz möglich: Jener Anteil, der steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt künftig um 2 Prozent pro Jahr an. 2025 sollen dann 100 Prozent geltend gemacht werden können.

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Andererseits wird auch ein höherer Anteil der Rente steuerpflichtig. Jene, die im kommenden Jahr das Rentenalter erreichen, müssen sich mit einen niedrigeren steuerfreien Rentenanteil von 36 Prozent begnügen. 2005 erhielten Neurentner noch 50 Prozent des Rentenbetrages als lebenslangen Freibetrag zugesprochen.

Vertragsabschlüsse: Garantiezins sinkt

Der Garantiezins auf den eigenen Sparanteil wird zudem von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent gesenkt. Wer also einen Riester-Vertrag abschließt, kann nun mit 0,5 Prozent weniger Zinsen sicher rechnen. Dies betrifft nicht nur den Bereich der privaten Altersvorsorge, sondern gleichsam auch Vertragsabschlüsse in der Lebens­ver­si­che­rung.

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