In Gartenbaubetrieben in Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen beispielsweise beträgt der unterste tarifliche Stundenverdienst 6,50 Euro. Im Ernährungsgewerbe beginnt der Tarifverdienst im Konditorenhandwerk in Bayern bei 5,26 Euro und im Fleischerhandwerk in Sachsen bei 6,00 Euro.

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Verbreitet sind niedrige Anfangsvergütungen auch im Hotel- und Gastgewerbe. Die unterste Vergütung für Tarifbeschäftigte beträgt in Brandenburg 6,29 Euro je Stunde, in Thüringen 6,50 Euro und in Nordrhein-Westfalen 6,74 Euro. In der ostdeutschen Systemgastronomie — dazu zählen zum Beispiel Fast-Food- und Restaurantketten — lag sie bei 6,85 Euro.

Auch in anderen Dienstleistungsbranchen gelten tarifliche Stundenverdienste von deutlich unter 8,00 Euro je Stunde, wie beispielsweise im Friseurhandwerk (Schleswig-Holstein: 6,00 Euro), in der Textilreinigung (neue Länder: 6,73 Euro), in der Zeitarbeit (neue Länder: 7,01 Euro) und im Einzelhandel (Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen: 7,23 Euro). In einigen Branchen der Industrie, wie der Schuhindustrie (Rheinland-Pfalz, Saarland: 6,35 Euro) oder der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie (Thüringen: 7,54 Euro) wurden ähnlich niedrige tarifliche Stundenlöhne vereinbart.

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Fachkräfte von Niedriglöhnen betroffen

Zwar gelten die untersten Vergütungsgruppen meist nur für gering qualifizierte Beschäftigte, aber auch Fachkräfte verdienen in einigen Branchen wenig. So liegt der tarifliche Anfangsverdienst für Bäcker- und Konditorengesellen in Mecklenburg-Vorpommern bei 6,97 Euro und für Beschäftigte mit bestandener Gesellenprüfung im Friseurhandwerk Schleswig-Holstein bei 7,00 Euro. Ausgebildeten Hotel- und Restaurantfachleuten sowie Köchinnen und Köchen stehen laut Tarifvertrag in Thüringen anfänglich 8,04 Euro, in Hamburg 8,27 Euro und in Nordrhein-Westfalen 9,38 Euro zu. In der Zeitarbeit wurde für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung als Untergrenze ein tariflicher Stundenlohn von 8,71 Euro in den neuen Ländern und 9,97 Euro im früheren Bundesgebiet vereinbart.

Derzeit gelten in Deutschland in zehn Branchen —darunter vier Baubranchen— allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Dabei liegt der Mindestlohn im früheren Bundesgebiet bei Wäschereidienstleistungen und größtenteils im Wach- und Sicherheitsgewerbe bei weniger als 8,00 Euro je Stunde. In den neuen Ländern werden 8,00 Euro zusätzlich bei der Gebäudereinigung und in der Pflegebranche unterschritten.

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