Ganz gleich ob Inflation oder Deflation, Wirtschaftsboom oder -krise: Die Beiträge zur Sozialversicherung sollen sich an der Lohnentwicklung der Versicherten orientieren und werden deshalb jedes Jahr neu berechnet. Was sich hinsichtlich der Beiträge und Beitragsgrenzen zum Jahresbeginn 2012 ändert, zeigt unser kurzer Überblick.

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Beitragsbemessungsgrenze 2012

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden. Arbeitsentgelte, die darüber liegen, sind für die Beitragsberechnung tabu.

Rechengrößen alte Bundesländer


Im Jahr 2012 müssen Gutverdiener mehr in die Sozialversicherung einzahlen, denn zum Jahresbeginn wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben. Die bundesweit geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro Monatsverdienst, was einem Bruttojahreseinkommen von 45.900 Euro entspricht. Der höchstmögliche Arbeitnehmeranteil beträgt dann monatlich 313,65 Euro, der höchstmögliche Arbeitgeberanteil steigt auf 279,23 Euro.

Bei der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten-und Arbeitslosenversicherung wird hingegen nach alten und neuen Bundesländern unterschieden. In den neuen Bundesländern beträgt die BBG wie im Vorjahr unverändert 4.800 Euro. Ein Anstieg ist jedoch in den alten Bundesländern zu verzeichnen, wo die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.500 Euro auf 5.600 Euro klettert.

Rechengrößen neue Bundesländer


Versicherungspflichtgrenze 2012

Ab welchem Bruttolohn darf ein gesetzlich Krankenversicherter in die private Krankenversicherung wechseln? Diesen Betrag gibt die sogenannte "Versicherungspflichtgrenze" an: Wer mehr verdient, kann sich privat versichern.

Wechselwillige müssen ab Neujahr mehr Geld im Portemonnaie haben, wenn sie die Leistungen der PKV in Anspruch nehmen wollen. Zum Jahreswechsel wird die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung von 4.125 Euro Brutto-Monatsgehalt auf 4.237,50 Euro angehoben. Das erforderliche Jahreseinkommen steigt somit von 49.500 Euro auf 50.850 Euro.

Bezugsgröße in der Sozialversicherung 2012

Die "Bezugsgröße" ist ein dynamischer und jährlich berechneter Ausgangswert, der für die Berechnung von Leistungen und Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung ausschlaggebend ist. Festgelegt wird dieser Wert für jedes Kalenderjahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates.

Grundlage für die Bezugsgröße ist die aktuelle Lohn-und Gehaltsentwicklung mit dem Ziel, die Beiträge in der Sozialversicherung an die Entwicklung der Löhne anzupassen. Errechnet wird die Bezugsgröße aus dem durchschnittlichen Jahresentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, wobei der Betrag derart aufgerundet wird, dass er durch 420 teilbar ist.

Für das Jahr 2012 beträgt die Bezugsgröße in den alten Bundesländern 2.625 Euro, in den neuen Bundesländern 2.240 Euro.

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Beitragsentwicklung in der Sozialversicherung

Die Beiträge in der Sozialversicherung bleiben in 2012 weitestgehend stabil und zeigen keine Veränderung zum Vorjahr. Lediglich der Rentenversicherungsbeitrag sinkt um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent. Zudem wird aktuell eine Senkung des Pflegeversicherungsbeitrages um 0,1 Prozent diskutiert.

Sozialversicherungsbeiträge


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