Nach dieser Regelung können Autofahrer zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugart, zum Beispiel zwei Pkw, wechselweise mit einem Kennzeichen nutzen. "Der ADAC hatte sich von dieser Verordnung zwar mehr erhofft, aber die Vorteile des Wechselkennzeichens sind trotzdem nicht von der Hand zu weisen", sagte ADAC Präsident Peter Meyer. "Der Gesetzgeber schafft hier einen Anreiz, sich einen sparsamen und emissionsärmeren Kleinwagen als Zweitfahrzeug anzuschaffen." Auch wenn steuerliche Vergünstigungen nicht vorgesehen sind, können die Autofahrer laut ADAC mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen.

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Parallel zum Gesetzgebungsverfahren haben einige Versicherer Konzepte für spezielle Kfz-Versicherungstarife für Wechselkennzeichen entwickelt. Ziel der Versicherer ist es pünktlich zur Einführung Mitte des Jahres 2012 spezielle Tarif anzubieten. Autofahrer, die sich für ein Wechselkennzeichen entscheiden, sollen dann von günstigen Prämien profitieren. Vor allem die Mobilität und Flexibilität von Familien könnte dadurch enorm verbessert werden.

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