Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, sollten die Matratzen nach Aussage des betreffenden Händlers innerhalb einer eindeutigen zeitlichen Begrenzung für rund die Hälfte des ursprünglichen Preises verkauft werden. So stand es jedenfalls auf den von ihm ausgehängten Plakaten mit den durchgestrichen alten Preisen und einer klaren "nur bis"-Datumsangabe für das Ende der Aktion. Weil sich das Geschäft dann aber "überraschend so gut entwickelte", sei - so der Händler weiter - der Aktionsverkauf einfach mit neuen Plakaten um einen weiteren Monat verlängert worden.

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Wofür es allerdings keine rechtliche Grundlage gab, wie die Kölner Richter betonten. Die Verlängerung einer befristeten Rabattaktion über das angekündigte Ende hinaus begründet in der Regel immer eine "Irreführung des Verkehrs", wie die Juristen sagen. "Der Verbraucher, der irrtümlich meint, nur wenige Zeit für seine Entscheidung zu haben, wird sich eher zum Kauf veranlasst sehen, als derjenige, der in Ruhe auch andere Angebote auf dem Markt in seine Entscheidung mit einbeziehen kann", erklärt Rechtsanwältin Jetta Kasper (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

Davon hat ein erfahrener Verkäufer immer auszugehen. Womit für die gerichtliche Bewertung ohne Belang ist, ob die unerlaubte Verlängerungsabsicht von Anfang an bestand - oder der Händler tatsächlich erst, wie er behauptete, vom Run auf sein verbilligtes Angebot überrascht wurde und die Gelegenheit einfach beim Schopfe griff.

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