In diesem Jahr verabschiedete die Bundesregierung das neue Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Dieses verpflichtet Aktiengesellschaften, die Haftpflichtversicherungen für Management- und Aufsichtsratsmitglieder abschließen, mit den jeweiligen Mitarbeitern eine Selbstbeteiligung von mindestens 10 Prozent des tatsächlich entstandenen Schadens zu vereinbaren.
Die Versicherer reagierten umgehend, indem sie für die betroffenen Führungskräfte persönliche Versicherungspolicen anboten, die einen Großteil dieses Risikos abdecken.
"Willis" weist jedoch darauf hin, dass 80 Prozent der Führungskräfte in Aktiengesellschaften von diesem Angebot einer zusätzlichen Absicherung im Hinblick auf die Management- und Aufsichtsratshaftung keinen Gebrauch gemacht haben. Im Ernstfall drohen ihnen somit hohe Schadenersatzforderungen.

Laut einer aktuellen Ausgabe der Publikation "Willis Executive Risks - A Boardroom Guide", die sich mit maßgeblichen Entwicklungen in der Managementhaftung in 20 Ländern, darunter auch Deutschland, befasst, wurden seit Beginn der Finanzkrise deutlich häufiger Prozesse gegen Führungskräfte angestrengt.
Hier wird von insgesamt 75 Sammelklagen gegen Unternehmen mit Sitz außerhalb der USA im Zeitraum zwischen 2007 und 2009 berichtet, im Schnitt also 25 pro Jahr. 2006 waren es hingegen lediglich zwölf.

"Vor dem Hintergrund zunehmender Prozessfreude sowie der verschärften Gesetzeslage im Hinblick auf die Manager- und Aufsichtsratshaftung erstaunt es uns, dass die Mehrheit der Führungskräfte in Aktiengesellschaften sich nicht zusätzlich zum Versicherungsschutz des Arbeitgebers durch den Abschluss einer relativ preisgünstigen Individualversicherung abgesichert hat", sagt Mathias Pahl, Vorsitzender der Geschäftsführung von "Willis Deutschland".

Im Gegensatz zu diesen Zusatzversicherungen, die nur recht zögerlich abgeschlossen werden, hat "Willis" festgestellt, dass die meisten Konzerne und Finanzdienstleister Haftpflichtversicherungen für Management- und Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossen haben, auch wenn dies in Deutschland, anders als in vielen anderen Ländern, noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

"Unserer Erfahrung nach sind es hauptsächlich mittelständische Unternehmen, die über keinen angemessenen Versicherungsschutz gegen Managementfehler verfügen, obwohl die anhaltend schwierige Marktlage und der starke Wettbewerb in dieser Branche für günstige Prämien und Versicherungsbedingungen gesorgt haben", so Pahl, der auch angibt, dass der Versicherungsmakler eine gesteigerte Nachfrage nach Versicherungen gegen Managementfehler festgestellt hat.

Die Finanzkrise hat bewirkt, dass Anteilseigner zunehmend Ansprüche gegen Manager geltend machen. Dies hat "Willis" zufolge zu einem umfassenderen Angebot hinsichtlich des Versicherungsschutzes gegen Managementfehler geführt. Insbesondere Versicherungsanbieter in Nordamerika sind dazu übergegangen, zusätzlich zum herkömmlichen Bilanzschutz Module zur Absicherung gegen Haftungsansprüche für Vermögensschäden oder Mitarbeiteruntreue anzubieten.

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