Meist werden dieselben Bereiche unterschätzt oder bei der Ermittlung der Versicherungssummen schlichtweg vergessen: Kleidung (Anzüge, Schuhe, Handtaschen, Gürtel etc.), Dekoration (Vorhänge, Kissen, Läufer oder Vasen), Elektrotechnik (Dolby Surround, TV, Einbruchmeldeanlage bzw. Schwimmbadtechnik), Kücheneinrichtungen (hochwertige und individuell angefertigte Einbauküchen) oder Einbauten (zum Beispiel Vertäfelungen, Marmorbad, Einbauschränke).

Im Fall einer Unterversicherung erlebt der Kunde im Schadenfall eine böse Überraschung, wenn der Versicherer aufgrund der Unterversicherung nicht den vollen Wert erstattet. So zum Beispiel möchte ein Kunde eine Hausratversicherung abschließen und gibt seinem Makler als Versicherungssumme einen Wert von circa 180.000 Euro an.
Nach einer Gutachter-Besichtigung vor Ort und Überprüfung der Werte wird ein Gesamtwert von circa 650.000 Euro ermittelt. Aufgrund der Unterschätzung des eigenen Hausrats würde im Schadenfall eine Unterversicherung von mehr als 70 Prozent entstehen.

Bedrohlich wird der Zustand der Unterversicherung vor allem im Totalschadenfall. Im genannten Beispiel benötigt der Kunde 650.000 Euro, um seinen Hausrat gleichwertig zu ersetzen.
Da seine Versicherungssumme jedoch auf 180.000 Euro beschränkt ist, wird die Versicherung lediglich diesen maximalen Betrag ausbezahlen. Die Differenz von 470.000 Euro zum Ersatz des Hausrates trägt der Versicherungsnehmer selbst.

Deshalb ist eine umfassende Beratung durch einen Versicherungsspezialisten das A&O.
Folgende Schritte sollte ein Versicherungsmakler bei der Beratung von Privatkunden vornehmen:
  • Bewertung des Bedarfs im Hinblick auf die Versicherung der privaten Vermögenswerte
  • Prüfung der Versicherungssummen
  • Beratung über einen verbesserten Schutz des Privatvermögens
  • Klärung der Aktualität vorliegender Leistungen (speziell Kunst- und Wertgegenstände)

Manche Versicherer bieten Versicherungsmaklern Unterstützung für die Überprüfung der Versicherungssummen.
So hat der Spezialversicherer "Hiscox" einen Summenermittlungsbogen erstellt, den der Makler gemeinsam mit dem Kunden vor Ort ausfüllen kann.
So werden alle Hausratgegenstände notiert und mit dem entsprechenden Wiederbeschaffungspreis versehen. Für Besitzer sehr teurer Kunst- und Wertgegenstände sind zusätzlich Schätzungen durch Sachverständige zu empfehlen, die den aktuellen Wert festlegen können.

"Für den Versicherungsmakler ist die Beratung seiner Kunden Pflicht und Selbstverständnis. Dazu gehört es auch, die privaten Versicherungen zu überprüfen und auf eine eventuelle Unterversicherung hinzuweisen. Die regelmäßige Überprüfung des Kundenportfolios führt zudem zur Verbesserung der Kundenbeziehungen, stärkt die eigene Expertise und bietet ein Entwicklungspotenzial im Privatkundenbereich", so Heiko Wichert, Sales Manager bei "Hiscox".

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