Die gewerbliche Versicherungsvermittlung ist in Deutschland seit 2007 eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, geregelt in der Gewerbeordnung unter § 34 d.
Versicherungsvermittler und unter diesen insbesondere Versicherungsmakler, die nicht einen Versicherer vertreten, sondern im Auftrag der Versicherungsnehmer tätig werden, unterliegen seitdem zahlreichen Anforderungen, wie Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten.

Gesetzliche Krankenkassen, die jetzt noch gegen Entgelt Zusatzversicherungen privater Krankenversicherer vermittelten, verstießen nicht nur gegen die Gewerbeordnung, sondern auch gegen die im Versicherungsvertragsgesetz zum Schutz der Verbraucher aufgeführten Pflichten eines Versicherungsvermittlers, so die IGVM.

Dabei stützt sich die Interessengemeinschaft auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem es heißt:
„Gesetzliche Krankenversicherungen unterhalten einen Betrieb gewerblicher Art, wenn sie ihren Mitgliedern private Zusatzversicherungsverträge vermitteln und dafür von den privaten Krankenversicherungen einen Aufwendungsersatz erhalten.“ (03.02.2010 unter Az. I R 8/09)

„Es ist ein Skandal“, so Matthias Helberg, Vorsitzender der IGVM., „dass nun offenbar auch Anstalten des Öffentlichen Rechts geltendes Recht brechen.“
Noch immer sei die Einstellung vieler, Versicherungen könne und dürfe wohl jeder vermitteln. „Damit muss nun endgültig Schluss sein, wie auch mit den vielen Ausnahmeregelungen, die zweifelhafte Marktteilnehmer für ihre Eigeninteressen und zum potentiellen Schaden für Verbraucher nutzen“, so der Versicherungsmakler.
Nun seien die zuständigen Industrie- und Handelskammern gefordert, geltendes Recht vor Ort durchzusetzen. Doch auch die Versicherungsgesellschaften, denen das Deutsche Recht kurioserweise Aufgaben der Aufsicht über ihre eigenen Versicherungsvermittler auferlegt habe, seien nun in der Pflicht, die Zusammenarbeit mit den Gesetzlichen Krankenkassen umgehend einzustellen, sofern die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt sind.

IGVM

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