Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Versicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG – Bundesratsdrucksache 106/10) heute zu.

Durch das Gesetz sollen die erforderlichen Maßnahmen realisiert werden, um die im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise entstandenen Einnahmeausfälle der Sozialversicherungssysteme aufzufangen sowie im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Betroffenen im Falle des Arbeitsplatzverlustes besser zu schützen.
Das Gesetz regelt daher einerseits die Verdreifachung des Schonvermögens für die Altersvorsorge von Hartz IV-Empfängern von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr. Damit bestünde für Langzeitarbeitslose mehr Spielraum zur Altersvorsorge. Der Bund rechnet dadurch im laufenden Jahr mit Mehrkosten von 500 Millionen Euro.
Des Weiteren wurde die Einkommensicherung der Landwirte und Milchbauern beschlossen, die unter anderem durch eine Kuhprämie von 20 Euro pro Tier gelingen soll.

Zudem hat die Länderkammer einem Bundeszuschuss in Milliardenhöhe zur Stabilisierung der Sozialkassen zugestimmt, womit auch das Defizit der Bundesagentur für Arbeit von circa 13 Milliarden Euro ausgeglichen werden kann.
Auch sollen die gesetzlichen Krankenkassen Hilfen in Höhe von 3,9 Milliarden Euro erhalten, da sie derzeit ein Defizit von rund acht Milliarden Euro verzeichnen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat weiterhin einige Änderungsempfehlungen zur Diskussion gestellt.
Darunter ist der Vorschlag, Gesundheitsreisen in Zukunft nicht mehr von den Krankenkassen bezuschussen zu lassen. Darüber wird dann wiederum der Bundestag verhandeln müssen.

mp

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