Wer nicht der gesetzlichen Renten-Versicherungspflicht unterliegt, kann durch Zahlung freiwilliger Beiträge Rentenansprüche erwerben.

Dieses Modell kann sich z.B. für Frauen eignen, die nur kurze Zeit berufstätig waren und - etwa aufgrund von Erziehungszeiten - trotz geleisteter Beiträge keine Rentenansprüche erworben haben.
Bei Zahlung freiwilliger Beiträge gehen frühere Beitragszeiten nicht verloren.
Wird die Mindestversicherungszeit erfüllt (fünf beitragspflichtige Jahre), hätten die Kinder Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

Werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bezogen, kann das Sozialamt freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung übernehmen, sofern dadurch Rentenansprüche aufgebaut werden.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung zahlen freiwillig Versicherte durchschnittlich 530,72 Euro pro Monat ein.
Der Mindestbeitrag beträgt 79,60 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag 1.094,50 Euro.

Die Beiträge müssen termingerecht und in voller Höhe an den Rentenversicherungsträger gezahlt werden.

Die Zahlungsfrist für 2009 läuft am 31.März 2010 aus.

Deutsche Rentenversicherung

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