Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 12. November 2009 den Entwurf eines Verwaltungsakts zugestellt und die Verhandlungspartner zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Am selben Tag hatte auch das Bundeskartellamt um eine Stellungnahme hinsichtlich des Stands der Entflechtung der Gesellschaften gebeten.
Der Plan wurde nun den Betriebsräten, den Mitgliedern des Sprecherausschusses, den Führungskräften, und den Mitarbeitern erläutert.

Rechtswidriger Zustand nur durch Entflechtung zu beseitigen

Zwischen DR Leben und DR Kranken besteht seit 1962 ein Organisationsvertrag, der die Aufteilung der Kosten hinsichtlich der gemeinsam genutzten sachlichen und personellen Betriebsmittel regelt.
Der ehemals selbstständige DR Kranken hat sich zum 1. April 2009 mit der Signal Iduna zusammengeschlossen. Beide bilden seitdem einen „Gleichordnungskonzern“.
Die Bâloise teilt die Sichtweise der Behörden, dass dieser Zustand gegen das Versicherungsaufsichtsrecht und seit dem Zusammenschluss von Signal Iduna und DR Kranken auch gegen das Wettbewerbsrecht verstösst, da die Signal Iduna ein Wettbewerber von Deutscher Ring Leben und Sach ist. Die Entflechtung der Gesellschaften ist der einzige Weg, um den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen.

Geordnete Trennung von DR Leben/Sach sowie DR Kranken

Deshalb haben DR Leben und Sach dem Verhandlungspartner und den Behörden jetzt einen Entflechtungsplan vorgelegt. Vorgesehen ist eine geordnete Trennung von DR Leben/Sach einerseits und DR Kranken andererseits. Dabei werden die Gesellschaften in jeglicher Hinsicht entflochten – bezogen auf das Personal, die Sachmittel, die Räumlichkeiten, die IT und die Arbeitsabläufe.

Nur noch ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter

Für die Mitarbeiter ergeben sich durch die Entflechtung keine Nachteile. Nach dem Plan der Bâloise soll jeder Mitarbeiter des Deutschen Ring nur noch einen Arbeitgeber haben – entweder DR Leben oder DR Kranken. Heute gibt es drei Gruppen von Mitarbeitern: 321 Mitarbeiter haben einen Einzelarbeitsvertrag mit DR Leben, 447 haben einen Einzelarbeitsvertrag mit DR Kranken und 876 Mitarbeiter haben Doppelarbeitsverträge mit beiden Seiten.
Nach dem Entflechtungsplan verbleiben die Mitarbeiter mit einem Einzelarbeitsvertrag bei ihrem jetzigen Arbeitgeber – hier ist keine personelle Entflechtung notwendig.
Die Mitarbeiter mit Doppelarbeitsverträgen werden künftig nur noch mit einem Unternehmen einen Arbeitsvertrag haben. Der künftige Arbeitgeber bestimmt sich nach den bisherigen Tätigkeitsschwerpunkten der Mitarbeiter, den operativen Notwendigkeiten und soweit möglich den persönlichen Präferenzen.
Der Entflechtungsplan sieht vor, dass beiden Unternehmen in allen Abteilungen, Gruppen und Bereichen genügend Mitarbeiter zur Verfügung stehen, um die Aufgaben eigenständig fortzusetzen.

Die Entflechtung wird demnach keine Arbeitsplätze kosten. Jeder Mitarbeiter wird nach der Entflechtung unter voller Besitzstandswahrung – bezogen auf Gehalt, Pension, Dienstzeit, Position und Standort – weiterhin einen gleichwertigen Arbeitsplatz haben.

Räumliche Trennung innerhalb der Hamburger Unternehmensgebäude

Des weiteren sieht der Plan eine räumliche Trennung vor: Beide Gesellschaften sollen dabei die Hamburger Gebäude weiter nutzen; innerhalb der Gebäude soll es aber eine klare Trennung zwischen DR Leben/Sach und DR Kranken geben. Dabei überlassen DR Leben/Sach dem DR Kranken die Wahl, welches der beiden Gebäudeteile in der Ludwig-Erhard-Straße – das Hochhaus oder das Nachbargebäude, die so genannte „Spitze“ – er künftig nutzen möchte.

Fortführung der Stammorganisation durch DR Leben/Sach

Wie bereits in den Verhandlungen mit der Signal Iduna diskutiert, soll der Vertrieb nicht zwischen DR Leben/Sach und DR Kranken aufgeteilt werden. Vielmehr will DR Leben die Steuerung der Vertriebspartner – der so genannten Stammorganisation – fortführen.
Das Krankenversicherungsgeschäft soll die Stammorganisation von DR Leben als exklusiver Generalagent für den DR Kranken weiterführen.

Vertretbare Kosten der Entflechtung

Die Kosten für die Entflechtung bleiben in einem vertretbaren Rahmen. Die externen Aufwendungen für die Entflechtung werden für beide Parteien zusammen auf einen kleinen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, der gleichmässig auf DR Leben und DR Kranken aufzuteilen ist.

Hamburg wird zum Kompetenzzentrum für das Lebensversicherungsgeschäft

Martin Strobel, der Vorsitzende der Konzernleitung der Bâloise, kommentierte die Pläne:
„Wir stehen zum Standort Hamburg und werden ihn zum Kompetenzzentrum für unser deutsches Lebensversicherungsgeschäft ausbauen. Daran ändert weder die erforderliche Entflechtung noch die geplante Verzahnung mit den Geschäftsaktivitäten der Basler Deutschland etwas. Wir haben in Deutschland noch viel vor. Jetzt geht es darum, eine Organisationsstruktur zu schaffen, mit der wir unsere strategischen Ziele erreichen können: einer der ertrags- und wachstumsstärksten Versicherer in Europa zu werden, auch im Kernmarkt Deutschland.“

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