Mit der Europarente wollte die Europäische Union seit 2022 ein einheitliches Produkt für die private Altersvorsorge schaffen. Doch der große Durchbruch vom Pan-European Personal Pension Product (PEPP) blieb jedoch aus.

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Nun hat der EU-Ministerrat am 24. Juni Vorschläge zur Überarbeitung des PEPP vorgelegt und will dadurch das Produkt attraktiver machen. Geplant ist unter anderem, Informationspflichten für Vermittler zu reduzieren, aufwendige Eignungsprüfungen zu streichen und den provisionsbasierten Vertrieb von Basis-PEPP-Produkten wieder zu ermöglichen. Außerdem sollen Vorgaben zum sogenannten „Value for Money“ sowie bestimmte Aufsichtsbefugnisse auf EU-Ebene entfallen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung, mahnt jedoch weitere Änderungen an. Denn aus Sicht des Verbandes scheiterte die Europarente bislang vor allem an einer zu strengen Regulierung. Als Hemmnisse nennt der BVK unter anderem den verpflichtenden Kostendeckel von einem Prozent sowie die starke Standardisierung der Produkte. Diese werde den unterschiedlichen Lebensläufen und Vorsorgebedürfnissen der Menschen kaum gerecht.

„Deshalb freut es uns, dass der EU-Ministerrat am 24. Juni Vorschläge unterbreitete, wie man die Europarente so gestalten kann, dass sie von mehr EU-Bürgern zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen wird“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Der BVK hatte sich gemeinsam mit dem europäischen Vermittlerverband BIPAR für eine stärkere Deregulierung der Europarente eingesetzt und begrüßt daher die geplanten Änderungen grundsätzlich. Gleichzeitig sieht der Verband weiterhin kritische Punkte in den Vorschlägen des Ministerrats. So könnten verschärfte Vorgaben zur Product Oversight Governance (POG) sowie umfangreiche Kundeninformationen den Beratungsprozess erneut erschweren.

Besonders kritisch sei, dass beim Basis-PEPP eine Beratung lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vorgesehen ist. Damit bleibe die zentrale Forderung des Verbandes unerfüllt. „Kein Vertrieb ohne Beratung“ müsse auch künftig der Maßstab sein. Zudem bedauert der Verband, dass PEPP-Produkte künftig nicht mehr steuerlich gefördert werden sollen. Dies könne die Attraktivität der Europarente zusätzlich mindern. „Im Interesse der deutschen Vermittlerschaft wird sich der BVK zusammen mit BIPAR dafür einsetzen, dass praktikable und vertriebsfreundlichere Lösungen gefunden werden“, kündigt Heinz an.

Bevor die Reform umgesetzt werden kann, muss nun das Europäische Parlament seine Position zur Überarbeitung des PEPP festlegen. Anschließend folgen die Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Parlament, die nach derzeitiger Planung im Herbst oder Winter dieses Jahres beginnen sollen.