Rentenkommission liefert 33 Empfehlungen für Rentenreform: Selbstständige, Kapitalrente, Nettoersatzquote und Rente mit 63 Jahren
Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen für die Zukunft der Alterssicherung erarbeitet und greift dabei einige politische Tabus an. Selbstständige, Abgeordnete und sogar Vorstände sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bei den Beamten bleibt die Kommission hingegen überraschend zurückhaltend.

- Rentenkommission liefert 33 Empfehlungen für Rentenreform: Selbstständige, Kapitalrente, Nettoersatzquote und Rente mit 63 Jahren
- Alle 33 Empfehlungen der Rentenkommission im Überblick
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat ein umfassendes Reformpaket für die Alterssicherung vorgelegt. Insgesamt 33 Empfehlungen sollen die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren, das Rentensystem generationengerechter machen und die kapitalgedeckte Vorsorge stärken. Dabei greift die Kommission auch mehrere seit Jahren kontrovers diskutierte Themen auf.
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Während künftig Selbstständige, Abgeordnete und sogar Vorstände von Aktiengesellschaften stärker in die gesetzliche Rentenversicherung eingebunden werden sollen, lehnt die Kommission eine Integration von Beamten ausdrücklich ab.
Die Frage, ob Beamte künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen, zählt seit Jahren zu den umstrittensten rentenpolitischen Themen. Die Kommission hat sich nach intensiven Beratungen dagegen ausgesprochen. Als Begründung werden erhebliche rechtliche Hürden sowie hohe finanzielle Belastungen für Bund und Länder genannt. Denn die öffentliche Hand müsste weiterhin Pensionen finanzieren und gleichzeitig Rentenbeiträge für aktive Beamte entrichten.
Stattdessen empfiehlt die Kommission, Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung künftig „wirkungsgleich“ auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Zudem sollen Bund und Länder ausreichend Rücklagen für spätere Pensionsverpflichtungen bilden und die Zahl der Verbeamtungen reduzieren.
Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände sollen einzahlen
Anders fällt das Urteil bei Selbstständigen aus. Künftig sollen alle neu gegründeten selbstständigen Tätigkeiten grundsätzlich rentenversicherungspflichtig werden, sofern keine anderweitige Pflichtabsicherung besteht. Für bereits tätige Selbstständige sieht die Kommission zwar ebenfalls eine Einbeziehung vor, allerdings mit einer Opt-out-Möglichkeit. Darüber hinaus sollen auch Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Vorstände von Aktiengesellschaften künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Die Kommission sieht langfristig sogar eine umfassende Erwerbstätigenversicherung als Idealbild. Darin würden abhängig Beschäftigte, Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände gemeinsam abgesichert.
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Auch beim Renteneintritt empfiehlt die Kommission Veränderungen. Nach 2031 soll die Regelaltersgrenze an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach aktuellem Stand würde dies bedeuten, dass das Rentenalter zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigt. Zugleich spricht sich das Gremium für die Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63“ aus. Die Altersgrenze für langjährig Versicherte soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre angehoben und künftig parallel zur Regelaltersgrenze weiterentwickelt werden.
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Alle 33 Empfehlungen der Rentenkommission im Überblick
Zu den zentralen Empfehlungen zählt die Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Dafür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden. Finanziert werden soll die sogenannte gesetzliche Kapitalrente über einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozentpunkten, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam tragen. Die Mittel sollen zentral verwaltet und am Kapitalmarkt investiert werden.
Die Kommission verspricht sich davon langfristig ein höheres Rentenniveau und eine breitere Finanzierung der Alterssicherung. Gleichzeitig soll die neue Kapitalrente mit bestehenden Reformprojekten wie der Frühstart-Rente verzahnt werden.
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- Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als Zielgröße.
- Regelmäßige Ausweisung einer Nettoersatzquote nach Steuern.
- Verbesserung des Monitorings zur Altersvorsorge.
- Ausbau der Digitalen Rentenübersicht und Finanzbildung.
- Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung.
- Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte.
- Keine Rente allein nach Beitragsjahren.
- Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre.
- Beibehaltung versicherungsmathematischer Abschläge und Zuschläge.
- Ausbau von Gesundheitschecks und Erwerbsminderungsregelungen.
- Reform der Hinterbliebenenversorgung prüfen.
- Rehabilitation stärken.
- Altersteilzeit erst ab 58 Jahren, Blockmodell abschaffen.
- Rentenanpassungen wieder stärker an Demografie koppeln.
- Übergangsfaktor für künftige Rentner einführen.
- Einheitlichen Beitragssatz beibehalten.
- Nicht beitragsgedeckte Leistungen transparenter finanzieren.
- Verdeckte Altersarmut bekämpfen.
- Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung.
- Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen abschaffen.
- Erwerbstätigenversicherung als langfristiges Leitbild.
- Pflichtversicherung für Selbstständige.
- Beamtenversorgung an Rentenreformen anpassen.
- Abgeordnete in die Rentenversicherung einbeziehen.
- Vorstände von Aktiengesellschaften einbeziehen.
- Minijobs weitgehend abschaffen.
- Kapitalgedeckte Elemente stärken.
- Gesetzliche Kapitalrente mit individuellem Kapitalkonto einführen.
- Verbreitung der bAV deutlich ausbauen.
- Bürokratieabbau und höhere Attraktivität der bAV.
- Frühstart-Rente mit Kapitalrente verzahnen.
- Monitoring der privaten Altersvorsorge-Reformen.
- Deutsche Rentenversicherung effizienter und bürgernäher aufstellen.
Einen tiefen Einschnitt würde auch die geplante Reform der Minijobs bedeuten. Künftig sollen geringfügige Beschäftigungen ihren Sonderstatus bei Steuern und Sozialabgaben verlieren. Ausnahmen soll es lediglich noch für Schüler geben. Die Kommission erhofft sich davon nicht nur zusätzliche Beitragseinnahmen, sondern vor allem bessere Erwerbschancen für viele Beschäftigte. Insbesondere Frauen könnten dadurch stärker in reguläre und besser bezahlte Beschäftigungsverhältnisse wechseln.
Neben den strukturellen Reformen empfiehlt die Kommission eine stärkere Orientierung an einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als Zielgröße der Alterssicherung. Zudem soll die Digitale Rentenübersicht weiterentwickelt und eine lebensbegleitende Finanzbildungsstrategie aufgebaut werden. Auch die betriebliche Altersversorgung soll deutlich ausgebaut werden. Die Kommission strebt langfristig eine nahezu flächendeckende Verbreitung der bAV an und fordert Maßnahmen für mehr Rechtssicherheit, Portabilität und weniger Bürokratie.
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