Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) verschärft seine Kritik an der beschlossenen Reform der privaten Altersvorsorge deutlich. Präsident Michael H. Heinz kündigte an, eine Verfassungsklage gegen zentrale Elemente des Gesetzes prüfen zu lassen. Im Fokus steht insbesondere das geplante staatliche Standarddepot, mit dem der Staat künftig selbst als Anbieter in der privaten Altersvorsorge auftreten soll.

Anzeige

„Schlag ins Gesicht unseres Berufsstandes“

Die Wortwahl des Verbandschefs fällt ungewöhnlich scharf aus: „Das ist ein Schlag ins Gesicht unseres ehrbaren Berufsstandes“, erklärte Heinz. Der Staat nehme damit eine „ordnungspolitisch äußerst fragwürdige Rolle“ ein, indem er gleichzeitig als Regulierer, Schiedsrichter und Wettbewerber auftrete. Aus Sicht des BVK handelt es sich dabei nicht nur um eine politische Fehlentscheidung, sondern um einen grundlegenden Eingriff in bestehende Marktstrukturen.

Auch andere Branchenverbände hatten im Vorfeld vor den Folgen gewarnt. Kritik entzündet sich vor allem an der Doppelrolle des Staates: Einerseits setzt er die Regeln für den Markt, andererseits tritt er mit einem eigenen Produkt in direkten Wettbewerb zu privaten Anbietern. Der BVK sieht darin einen möglichen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze der Wettbewerbsneutralität. „Hier wird eine Grenze überschritten, die weit über diese Reform hinausreicht“, heißt es aus Verbandskreisen. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht werde daher „ernsthaft geprüft“.

Kritik auch am Kostendeckel

Neben dem staatlichen Standarddepot stößt auch der geplante Kostendeckel von einem Prozent auf deutlichen Widerstand in der Branche. Aus Sicht des BVK gefährdet eine solche starre Regulierung die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Beratungs- und Betreuungsleistungen. „Altersvorsorge ist komplex und erfordert qualifizierte Beratung. Diese wird mit solchen Vorgaben faktisch mit Füßen getreten“, so Heinz.

Unterstützung erhält diese Kritik auch von prominenter Seite: Der frühere Bundesarbeitsminister Walter Riester warnte jüngst in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor den Folgen zu strenger Kostenvorgaben:

„Wenn man die Kosten zu niedrig deckelt, wird sie kein Anbieter verkaufen und eher die anderen Vorsorgeprodukte bewerben außerhalb des Standardprodukts. Die staatliche Deutsche Rentenversicherung, die keinen Vertrieb bezahlen muss, gibt 5,2 Milliarden Euro für die Verwaltung der Renten aus, bei Beitragseinnahmen abzüglich Steuerzuschuss von etwa 280 Milliarden Euro. Das sind 1,8 Prozent Kosten.“

In der Branche wird daher zunehmend die Frage diskutiert, ob ein staatlich angebotenes Produkt mit gleichzeitig regulatorisch begrenzten Kostenstrukturen und fehlenden Vertriebskosten überhaupt unter fairen Wettbewerbsbedingungen mit privaten Anbietern konkurrieren kann.

Einige Stimmen sehen hierin sogar Ansatzpunkte für eine rechtliche Prüfung – auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten. So könnte die Kombination aus staatlicher Anbieterrolle und regulatorischem Rahmen Fragen im Hinblick auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aufwerfen.

Der Verband betont, dass gerade die persönliche Beratung durch Vermittler entscheidend für eine funktionierende Altersvorsorge sei. „Nur die qualifizierte Beratung stellt sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine individuelle und realistische Vorsorgestrategie entwickeln“, so der BVK-Präsident. Standardisierte Produkte ohne verpflichtende Beratung könnten diese Funktion aus Sicht des Verbands nicht erfüllen.

Zustimmung zu einzelnen Reformelementen

Trotz der scharfen Kritik erkennt der BVK auch positive Aspekte der Reform an. Dazu zählen insbesondere die ausgeweitete staatliche Förderung sowie die Einbeziehung von Selbstständigen in das Fördersystem. „Zumindest hier wurden langjährige Forderungen aufgegriffen“, so Heinz. Auch die stärkere Kapitalmarktorientierung und der Verzicht auf starre Garantien werden in der Branche grundsätzlich positiv bewertet.

Sollte der BVK tatsächlich den Gang nach Karlsruhe antreten, hätte dies weitreichende Bedeutung für die gesamte Branche. Denn die Reform greift nicht nur in bestehende Geschäftsmodelle ein, sondern stellt grundlegende Fragen zur Rolle des Staates in der privaten Altersvorsorge. Der Konflikt zwischen Politik und Vermittlerschaft dürfte damit in eine neue Phase eintreten.

Anzeige