Kinderdepot: Dieser Steuertrick bringt bares Geld
Kinderdepots sind mittlerweile sehr beliebt. Steuerlich werden sie jedoch oft nicht voll ausgeschöpft. Gerade die NV-Bescheinigung bleibt häufig ungenutzt. Für Makler entsteht hier ein konkreter Mehrwert in der Beratung.

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Der Vermögensaufbau für Kinder gehört längst zum festen Bestandteil moderner Vorsorgeberatung. ETF-Sparpläne auf den Namen des Kindes sind dabei ein etabliertes Instrument. Doch in der Praxis zeigt sich: Das steuerliche Potenzial wird häufig nicht vollständig genutzt. Für Makler liegt genau hier eine Chance zur Differenzierung. Denn wer neben der Produktauswahl auch steuerliche Stellschrauben verständlich erklärt, hebt sich deutlich vom Wettbewerb ab.
Kinderdepot: Vermögensübertragung mit klaren Spielregeln
Ein Depot auf den Namen des Kindes bietet zunächst einen offensichtlichen Vorteil: Es nutzt die eigenen steuerlichen Freibeträge. Kapitalerträge werden damit nicht automatisch dem Einkommen der Eltern zugerechnet. Gleichzeitig bringt diese Konstruktion eine klare rechtliche Konsequenz mit sich, die in der Beratung transparent adressiert werden muss. Denn das Geld gehört rechtlich dem Kind und darf nicht für eigene Zwecke genutzt werden.
In vielen Fällen kommt es trotz Kinderdepot zunächst zu Steuerabzügen. Überschreiten die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, führt der Depotanbieter automatisch Abgeltungsteuer ab. Ein typisches Szenario zeigt die Dimension: Bei regelmäßigem Sparen und moderater Rendite entstehen über die Jahre Gewinne, die steuerlich relevant werden. Ohne weitere Maßnahmen wird ein Teil dieser Erträge direkt besteuert und das obwohl dies oft nicht notwendig wäre.
Genau an diesem Punkt setzt die NV-Bescheinigung an. Denn mit der Nichtveranlagungsbescheinigung lässt sich die automatische Steuerabführung vermeiden. Sie bestätigt, dass das Kind voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag bleibt und daher keine Einkommensteuer zahlen muss. Sobald die NV-Bescheinigung vorliegt, behält der Anbieter keine Steuern ein – selbst wenn die Kapitalerträge den Freibetrag übersteigen.
Für das Jahr 2026 ergibt sich daraus ein erheblicher Spielraum: Kapitalerträge können bis in den fünfstelligen Bereich steuerfrei vereinnahmt werden. Denn der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Person.
Für Makler ist das ein konkreter Beratungsansatz mit unmittelbarem Nutzen. Denn hier geht es nicht um theoretische Optimierung, sondern um reale Nettorendite für den Kunden. Während viele steuerliche Aspekte komplex wirken, lässt sich die NV-Bescheinigung klar und praxisnah vermitteln:
- Es geht um die Vermeidung unnötiger Steuerabzüge
- Die Umsetzung ist administrativ überschaubar
- Der Effekt ist für Kunden direkt nachvollziehbar
Die Einbindung steuerlicher Aspekte wie der NV-Bescheinigung zahlt genau darauf ein. Makler positionieren sich nicht nur als Vermittler von Anlageprodukten, sondern als ganzheitliche Begleiter im Vermögensaufbau.
