Altersvorsorgedepot: „Die Reform braucht keinen Staatsfonds"
Die Reform der privaten Altersvorsorge nimmt konkrete Formen an. Die Versicherungsbranche warnt vor einem ordnungspolitischen Dammbruch. Denn insbesondere ein staatliches Standardprodukt sorgt für heftige Kritik.

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Die Reform der privaten Altersvorsorge steht kurz vor dem Abschluss. CDU/CSU und SPD haben sich im parlamentarischen Verfahren auf wesentliche Anpassungen verständigt, die finale Beratung im Bundestag ist bereits terminiert. Für Millionen Sparer bringt das neue Modell spürbare Verbesserungen. Gleichzeitig entfacht ein zentraler Punkt der Reform eine intensive ordnungspolitische Debatte: die Einführung eines staatlich organisierten Standardprodukts.
Im Kern verfolgt die Reform das Ziel, die dritte Säule der Altersvorsorge attraktiver zu machen. Höhere Zulagen, eine vereinfachte Förderlogik und mehr Freiraum für renditestärkere Kapitalanlagen sollen die private Vorsorge wiederbeleben. Doch genau dort, wo der Staat künftig selbst als Anbieter auftritt, sehen Branchenvertreter eine kritische Grenzüberschreitung.
Die Reform bringt in mehreren Punkten deutliche Fortschritte. Die Abkehr von starren Garantievorgaben eröffnet neue Spielräume für kapitalmarktorientierte Produkte und damit langfristig höhere Renditechancen. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gilt dies als entscheidender Schritt. Auch die Förderung wird neu gedacht. Statt komplizierter Einkommensgrenzen und Mindesteigenbeiträge setzt das neue Modell stärker auf eine klare, beitragsbezogene Logik. Die Anhebung der Grundzulage sowie ein früh greifender Kinderzuschlag verbessern insbesondere für Familien und Geringverdiener den Zugang zur geförderten Altersvorsorge erheblich.
Ein weiterer Meilenstein ist die Einbeziehung von Selbstständigen. „Die Öffnung der Förderung für Selbstständige adressiert eine zentrale Schwachstelle des bisherigen Systems“, betont Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbands. Gerade Solo-Selbstständige erhalten damit erstmals einen gleichwertigen Zugang zur staatlich unterstützten Vorsorge.
Staatliches Standardprodukt sorgt für grundsätzliche Kritik
Deutlich kritischer wird hingegen die geplante Einführung eines staatlich organisierten Altersvorsorgedepots bewertet. Dieses soll von einem öffentlichen Träger angeboten und durch staatliche Stellen ausgestaltet werden. Für die Versicherungswirtschaft wirft dieses Modell grundlegende Fragen auf. „Der Staat sollte Vorsorge ermöglichen, nicht verdrängen. Wenn er zugleich Regeln setzt und als Anbieter auftritt, entsteht ein Zielkonflikt“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Tatsächlich würde der Staat künftig mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen: Regulierer, Aufseher und Wettbewerber. Aus Sicht der Branche droht damit eine Verzerrung des Wettbewerbs. Ein staatliches Produkt könnte schnell als „empfohlene Lösung“ wahrgenommen werden. Auch der VOTUM-Verband sieht darin einen problematischen Präzedenzfall. „Damit überschreitet der Staat eine ordnungspolitische Grenze“, so Klein. Besonders kritisch sei die Signalwirkung: Ein solcher Markteintritt könne langfristig auch auf andere Bereiche der Altersvorsorge ausgeweitet werden.
„Mit dem Argument, dass man Kostenwettbewerb schaffen wollen würde, könnte der Staat in jeden privatwirtschaftlichen Sektor eindringen. In der aktuellen Situation stark steigender Kraftstoffpreise, würden es die Bürger sicher begrüßen, wenn der Staat demnächst als mildtätiger Tankstellenbetreiber auftreten würde“, so Klein.
Neben der ordnungspolitischen Dimension werden auch praktische Fragen aufgeworfen. Die Umsetzung der Förderung gilt als komplex und erfordert funktionierende Prozesse sowie Kundennähe. Zweifel bestehen, ob ein staatlich organisiertes Standardprodukt diese Anforderungen gleichermaßen erfüllen kann wie etablierte Marktteilnehmer. Hinzu kommt die Gefahr eines faktischen „Default-Produkts“. Wenn ein staatliches Angebot als besonders sicher oder bevorzugt wahrgenommen wird, könnte dies die Angebotsvielfalt reduzieren und Innovationen im Markt bremsen. „Die Reform braucht keinen Staatsfonds, um in der Breite zu wirken. Was zählt, sind einfache, verständliche Produkte und ein Rahmen, der echten Wettbewerb ermöglicht“, so Asmussen.
Auch regulatorische Eingriffe wie der geplante Kostendeckel werden kritisch gesehen. Zwar sind niedrige Kosten grundsätzlich im Interesse der Sparer, starre Vorgaben könnten jedoch wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle erschweren und damit langfristig das Angebot verengen.
Überdies brachte die Branche einen weiteren wichtigen Punkt ins Spiel. Denn ein Problem bei der Riester-Rente war eben auch, dass sich trotz Inflation die Höhe der Kinderzulage seit bald 20 Jahren nicht verändert hat. „Angesichts eines Anstiegs des Mindestlohns von 8,50 Euro im Jahr 2015 auf inzwischen 13,90 Euro ist eine dynamische Anpassung der Förderhöhe überfällig. Seit ihrer Einführung im Jahre 2008 hat diese angesichts der Inflation real enorm an Wirkung verloren“, so Klein.
