Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) unterstützt grundsätzlich die Einführung eines klaren gesetzlichen Rahmens für Krisensituationen in der Versicherungswirtschaft. Mit dem geplanten Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) soll erstmals ein umfassendes Regelwerk für den Umgang mit Schieflagen von Versicherungsunternehmen geschaffen werden.

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Doch trotz dieser grundsätzlichen Zustimmung äußern die Aktuare deutliche Bedenken hinsichtlich zentraler Elemente des Gesetzentwurfs. Insbesondere warnen sie vor einer zu starken Orientierung an bankenspezifischen Regelungen sowie vor möglichen Wettbewerbsverzerrungen. Aus Sicht der Versicherungsmathematiker greift eine enge Anlehnung an die Bankenabwicklungsrichtlinie zu kurz. Versicherungsunternehmen funktionierten nach anderen Prinzipien und seien deutlich weniger anfällig für systemische Krisen.

„Ein funktionierendes Regelwerk für den Krisenfall leistet einen wesentlichen Beitrag, um die Stabilität des Versicherungssektors und den Schutz der Versicherten noch weiter zu erhöhen“, betont DAV-Vorsitzender Maximilian Happacher. Gleichzeitig müsse jedoch sichergestellt werden, dass „die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts berücksichtigt“ werden.

Die Aktuare verweisen darauf, dass sich der bestehende risikobasierte Aufsichtsrahmen bewährt habe. Eine Übertragung bankentypischer Mechanismen auf die Versicherungsbranche sei daher nicht ohne Weiteres sinnvoll.

Besonders kritisch sieht die DAV die im Gesetzentwurf vorgesehene Reihenfolge der Mittelheranziehung im Krisenfall. Nach aktuellem Stand würden zunächst gesunde Versicherer belastet und damit indirekt auch deren Kunden. Die Kosten einer Krise könnten sich somit über geringere Überschussbeteiligungen auf unbeteiligte Versicherte auswirken. Erst im zweiten Schritt würde der betroffene Versicherungsbestand selbst herangezogen. „Damit würden auch unbeteiligte Versicherer und ihre Kundinnen und Kunden für riskantes Verhalten und Fehlentwicklungen einzelner Marktteilnehmer haften“, warnt Happacher. Ein solcher Ansatz setze „eindeutig wettbewerbliche Fehlanreize“.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Ausgestaltung eines spartenübergreifenden Abwicklungsfonds. Dieser könnte nach Einschätzung der DAV die in Deutschland etablierte Spartentrennung aufweichen. Diese Trennung gilt als zentrales Stabilitätsmerkmal des deutschen Versicherungsmarktes. Sie sorgt dafür, dass Risiken klar abgegrenzt bleiben und sich nicht systemisch ausweiten.

Neben inhaltlichen Fragen sehen die Aktuare auch praktische Herausforderungen. Das neue Regelwerk könnte zu zusätzlicher Komplexität, Doppelregulierungen und Unklarheiten etwa im Zusammenspiel mit bestehenden BaFin-Maßnahmen oder dem Insolvenzrecht führen. Damit bestehe die Gefahr, dass ein eigentlich stabilisierendes Instrument neue Unsicherheiten schafft.