SPD-Gesundheitsabgabe soll ohne Beitragsbemessungsgrenze kommen
Die SPD will Mieten und Kapitalerträge zur Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung heranziehen. Dabei würde man gerne auf die Beitragsbemessungsgrenze verzichten. Bis zu 36,7 Milliarden Euro könnten so zusätzlich in die Kassen fließen. Doch der Widerstand aus Union, PKV und von Kassenvertretern ist erheblich.

Mit einer neuen „Gesundheitsabgabe“ auf Miet- und Kapitaleinkünfte will die SPD die Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung grundlegend umbauen. Einen entsprechenden Vorschlag hat Parteivorstand in seinem Sozialstaatspapier verankert. Dieses sieht vor, künftig sämtliche laufenden Einkommen und damit auch aus Vermietung und Kapitalanlagen zur Finanzierung heranzuziehen. Und das ausdrücklich ohne Beitragsbemessungsgrenze. „Wir streben eine gerechte und zweckgebundene Lösung an, die alle Einkommensarten umfasst“, heißt es dazu im Beschluss des SPD-Parteivorstands.
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Konkretisiert wurde die Idee vom gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Christos Pantazis. Demnach sollen Miet- und Kapitaleinkünfte künftig vollständig mit einer gesonderten „Gesundheitsabgabe“ belegt werden. Dies soll jedoch nicht mit dem regulären Beitragssatz geschehen. Wie hoch dieser final sein soll, ist indes noch nicht entschieden. Als Rechenbeispiel nennt Pantazis gegenüber dem „Handelsblatt" einen Satz von 1,5 Prozent. Auf Basis der Einkommensdaten für 2024 hätte dies Mehreinnahmen von rund 36,7 Milliarden Euro erbracht.
Ziel sei es, im Gegenzug die Lohnnebenkosten zu senken. So könne etwa der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung von derzeit 3,6 Prozent auf 1,8 Prozent halbiert werden. „Die Lohnnebenkosten im Bereich der SPV könnten damit halbiert werden“, so Pantazis.
Doch die Kritik ließ nicht lange auf sich warten. „Eine Gesundheitsabgabe auf Miet- und Kapitalabgaben, wie nun aus der SPD gefordert wird, belastet vor allem Versicherte mit einem mittleren Einkommen und geringen Kapitaleinkünften“, warnt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbands, vor einer einseitigen Belastung der Mittelschicht.
Ein zentraler Streitpunkt ist die fehlende Beitragsbemessungsgrenze. Während Arbeitseinkommen nur bis zu einer bestimmten Höhe verbeitragt werden, sollen Mieten und Kapitalerträge vollständig herangezogen werden. Kritiker sehen darin einen Systemwechsel.
Auch der PKV-Verband äußert deutliche Bedenken. „Die SPD hält an der Bürgerversicherung fest, auch wenn sie den Begriff offenbar zu meiden sucht“, erklärt Verbandsdirektor Florian Reuther. Mit dieser zusätzlichen Abgabe sollen weitere Gelder in die leeren Kassen fließen. „Dabei verfügt das deutsche Gesundheitssystem bereits heute über ausreichend finanzielle Mittel. Das Problem der defizitären Kranken- und Pflegeversicherung liegt nicht auf der Einnahme-, sondern auf der Ausgabenseite.“
Aus der Union kommt ebenfalls Widerstand. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hält von dem Vorschlag „nicht viel“. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, spricht in der „Augsburger Allgemeinen" von einem „fatalen Zeichen und einem Blankocheck für ein ‚Weiter so‘, welches wir uns nicht mehr leisten können“. Die Ausweitung der Finanzierungsbasis auf Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen sehe man „äußerst kritisch“.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) brachte stattdessen einen anderen Ansatz ins Spiel. Beitragsfremde Leistungen in der GKV wie etwa für Bürgergeldempfänger sollten künftig aus Bundesmitteln finanziert werden, nicht aus Beiträgen der Versicherten.
Brisant ist der SPD-Vorstoß auch vor dem Hintergrund der wachsenden privaten Kapitalanlage. ETFs und Aktien sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Für viele Haushalte sind sie Baustein der Altersvorsorge. Zwar betont Pantazis, die Abgabe greife nicht auf Erspartes oder Rücklagen zu, sondern ausschließlich auf laufende Einkommen. Doch selbst kleinere Kapitalerträge könnten betroffen sein und Freibeträge werden bislang nur diskutiert.
Offen bleibt zudem die praktische Umsetzung. Miet- und Kapitaleinkünfte werden steuerlich erfasst. Eine direkte Verbeitragung über die Sozialversicherung ist nicht vorgesehen. Der Weg dürfte daher über das Finanzamt führen.
