Grüne wollen Rente mit 63 & Aktivrente abschaffen und Bürgerfonds einführen
Die Grünen legen ein umfassendes Rentenkonzept vor. Mit an Bord sind die Abschaffung der Rente mit 63 und die Einführung eines Bürgerfonds. Denn auch die private Vorsorge wollen die Grünen grundlegend neu aufstellen.

Die Grünen positionieren sich mit einem umfassenden Reformkonzept neu in der Rentendebatte und stellen dabei gleich mehrere bestehende Instrumente infrage. Sowohl die sogenannte „Rente mit 63“ als auch die jüngst diskutierte Aktivrente sollen nach dem Willen der Bundestagsfraktion abgeschafft werden. Ziel sei es, die gesetzliche Rentenversicherung in einer alternden Gesellschaft langfristig finanzierbar zu halten, ohne pauschal das Renteneintrittsalter weiter anzuheben. Darüber berichtet der „Spiegel"
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Kern des Konzepts ist, dass mehr Menschen freiwillig länger im Erwerbsleben bleiben. Statt das gesetzliche Rentenalter über 67 Jahre hinaus anzuheben, wollen die Grünen das tatsächliche Renteneintrittsalter näher an die geltende Regelaltersgrenze heranführen. Derzeit liegt dieses im Durchschnitt deutlich darunter. Ein Hauptgrund dafür ist aus Sicht der Grünen die abschlagsfreie Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren. Ursprünglich für besonders belastende Berufe gedacht, profitierten davon heute viele Beschäftigte, die gesundheitlich problemlos länger arbeiten könnten. Die Abschaffung dieser Regelung würde nach Einschätzung der Grünen jährliche Einsparungen in zweistelliger Milliardenhöhe bringen und zugleich dem Arbeitsmarkt erfahrene Fachkräfte länger erhalten.
Für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze durchhalten, schlagen die Grünen einen neuen Weg vor. Mit einer sogenannten „Überlastungsschutzrente“ soll der Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtert werden. In den letzten zwei Jahren vor der Regelaltersgrenze soll es ausreichen, wenn Betroffene ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Dann sollen nur geringe oder keine Abschläge anfallen. Flankierend wollen die Grünen Prävention und Rehabilitation deutlich ausbauen.
Parallel zur Reform der gesetzlichen Rente setzen die Grünen auch in der privaten Altersvorsorge auf einen grundlegenden Neustart. Die Riester-Rente gilt aus ihrer Sicht als gescheitert: zu teuer, zu kompliziert, zu geringe Renditen. Stattdessen soll ein staatlich organisierter Bürgerfonds nach schwedischem Vorbild eingeführt werden. Dieser Fonds soll öffentlich-rechtlich organisiert, politisch unabhängig und professionell verwaltet sein. Arbeitnehmer würden automatisch einzahlen, könnten aber widersprechen. Selbstständige sollen freiwillig teilnehmen können. Darüber berichtet die „Rheinische Post"
Das Kapital soll breit diversifiziert, überwiegend passiv und renditeorientiert am Kapitalmarkt angelegt werden. Ein wichtiger Punkt der Prtei sei hier der Ausschluss fossiler Geschäftsmodelle. Durch die automatische Einbeziehung erhoffen sich die Grünen insbesondere einen besseren Zugang zur privaten Vorsorge für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Damit grenzen sie sich bewusst von den Reformplänen der Bundesregierung ab, die ab 2027 ein standardisiertes Vorsorgeprodukt mit gedeckelten Kosten vorsehen.
„Der grüne Bürgerfonds markiert einen echten Neustart in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Er bügelt die Schwachstellen der gescheiterten Riester-Rente aus und sorgt wirklich für höhere Zusatzrenten im Alter“, erklärt Grünen-Politiker Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss des Bundestags, gegenüber der "Rheinischen Post". „Als öffentlich verwalteter Vorsorgefonds ermöglicht der Bürgerfonds allen Menschen einen einfachen, kostengünstigen und renditestarken Zugang zur privaten Altersvorsorge – auch im Gegensatz zum enttäuschenden Reformvorschlag der Bundesregierung.“
Wie sich dieser Ansatz realisieren lassen soll, ließ die Partei offen. In ihren Plänen sprechen die Grünen von privater Altersvorsorge. Doch eine verpflichtende private Altersvorsorge dürfte rechtlich schwierig werden. Einfacher ließe sich ihre Idee über den Weg von Betriebsrenten lösen. Doch hier würde der Bürgerfonds in das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz und einen weiteren Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung darstellen.
