Wer sein Pferd in einem Pensionsstall unterbringt, geht davon aus, dass es dort sicher untergebracht ist. Genau darum ging es in einem Urteil des Landgerichts Koblenz (Az.: 4 O 305/22). Eine Pferdehalterin verlangte Schadensersatz, nachdem sich ihr junges Pferd in einem Offenstall schwer verletzt hatte. Das Gericht gab ihr weitgehend recht und verurteilte die Stallbetreiberin zu einer Zahlung von mehr als 9.300 Euro.

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Die Klägerin hatte ihr Pferd seit mehreren Jahren in einem gewerblich betriebenen Pensionsstall eingestellt. Für ein junges Pferd nutzte sie zusätzlich eine Offenstallhaltung. Dort kam es im April 2022 zu einem folgenschweren Unfall: Das Tier stürzte und verletzte sich an einem aus dem Boden ragenden Metallteil, einem sogenannten Flacheisen, das eigentlich zu einem Dachträger gehörte.

Der Holzpfosten, der den Träger stabilisieren sollte, war nicht fest mit diesen Metallteilen verbunden. Durch Bewegungen und Spiel der Pferde hatte sich der Pfosten verschoben, sodass die scharfkantigen Flacheisen frei lagen. Das Pferd stürzte darüber, zog sich eine schwere Bauchwunde zu und musste notoperiert werden. Es entstanden hohe Tierarzt- und Behandlungskosten.

Die Stallbetreiberin wollte dafür nicht aufkommen. Sie argumentierte, der Pfosten sei stabil gewesen und nur durch ungewöhnlich heftiges Spiel mehrerer Pferde verrutscht. Außerdem habe man sich angeblich auf eine geringere Zahlung geeinigt.

Das Landgericht Koblenz folgte dieser Argumentation nicht. Nach Auffassung der Richter lag eine klare Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht vor. Wer einen Stall betreibt, muss dafür sorgen, dass keine gefährlichen Einrichtungen vorhanden sind, an denen sich Pferde bei normalem Verhalten verletzen können.

Entscheidend war: Die Gefahr habe sich regelrecht aufgedrängt. Die Metallteile standen bereits ohne äußere Einwirkung in den Stallraum hinein, der Pfosten hatte keinen festen Bodenkontakt und in der Nähe gab es Unebenheiten im Boden. In einer Umgebung, in der sich Pferde bestimmungsgemäß bewegen, spielen und auch einmal rangeln, müsse der Betreiber damit rechnen, dass solche Konstruktionen gefährlich werden.

Das Gericht stellte außerdem klar, dass es keine Rolle spielt, ob der Pfosten nur durch „übermäßige Kraft“ bewegt wurde. Gerade bei mehreren jungen Pferden sei dynamisches Spiel vorhersehbar. Spätestens nachdem bekannt war, dass sich Pferde regelmäßig an dem Pfosten scheuerten, hätte die Betreiberin Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.

Die Stallbetreiberin musste fast alle entstandenen Kosten ersetzen. Dazu zählten die teure Klinikbehandlung, Nachsorgekosten und auch Transportkosten. Nur ein sehr kleiner Teil wurde abgezogen, weil er nicht unmittelbar mit dem Unfall zusammenhing. Eine verbindliche Einigung auf eine geringere Zahlung konnte das Gericht nicht erkennen. Dafür fehlte es an klaren Absprachen und einer tatsächlichen Zahlung.