Wie genau müssen Gesundheitsfragen für eine Tierversicherung eigentlich gestellt sein und welche Folgen hat es, wenn sie zu ungenau formuliert sind? Das Amtsgericht Helmstedt hat dazu ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt und einer Tierversicherung klare Grenzen gesetzt.

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Eine Tierhalterin hatte für ihren Hund eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen. Im Antragsprozess wurde sie online unter anderem gefragt, ob das Tier „gesund“ sei. Die Halterin beantwortete diese Frage mit „Ja“. Später entstanden Tierarztkosten, die sie bei der Versicherung einreichte.

Die Versicherung wollte jedoch nicht zahlen. Stattdessen erklärte sie den Rücktritt vom Vertrag. Begründung: Der Hund sei bei Vertragsabschluss angeblich nicht gesund gewesen, da es in der Vergangenheit Beschwerden gegeben habe. Die Halterin habe diese Umstände verschwiegen und damit ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Die Kundin wehrte sich gegen den Rücktritt und bekam vor Gericht recht.

Das Amtsgericht Helmstedt stellte fest, dass der Versicherungsvertrag nicht wirksam durch Rücktritt beendet worden ist (Az.: 2 C 681/20 (1)). Die Versicherung musste die Behandlungskosten zahlen und zudem die Prozesskosten tragen. Zentral für die Entscheidung war die Art der Gesundheitsfrage. Das Gericht machte deutlich: Eine pauschale Frage nach der „Gesundheit“ eines Tieres ist zu unbestimmt. Ein durchschnittlicher Tierhalter könne daraus nicht eindeutig ableiten, was konkret gemeint ist. Geht es um aktuelle Beschwerden? Um frühere Krankheiten? Um jemals aufgetretene Symptome?

Genau diese Unklarheit geht nach Auffassung des Gerichts zulasten der Versicherung. Denn Versicherer sind verpflichtet, ihre Fragen so zu stellen, dass der Kunde weiß, was er angeben muss. Wer nur allgemein nach „Gesundheit“ fragt, darf sich später nicht darauf berufen, der Kunde habe etwas verschwiegen.

Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich. Es stellt klar: Versicherungen können sich nicht mit vagen Fragen absichern und später im Schadenfall detaillierte Angaben verlangen. Wenn ein Versicherer wissen will, ob es frühere Erkrankungen, Operationen oder Beschwerden gab, muss er danach konkret fragen. Für Tierhalter bedeutet das mehr Sicherheit. Sie müssen keine Angst haben, dass eine Versicherung Jahre später den Vertrag kündigt, weil sie eine unklare Frage „falsch“ verstanden haben.