Mit Inkrafttreten der Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) am 28. Januar 2025 hat Europa den Versicherungssektor auf ein neues Fundament gestellt. Bis Ende Januar 2027 müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht überführen. Damit wird das Jahr 2026 zu einer entscheidenden Phase: Es wird sich zeigen, ob Versicherungsunternehmen die neue Ordnung aktiv mitgestalten oder ob sie sich erst dann mit den Anforderungen befassen, wenn diese verbindlich vorgegeben sind.

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Während viele Häuser IRRD noch als Zukunftsthema verbuchen, ist die Facharbeit längst voll im Gange: Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat 2025 Konsultationen, u. a. zu Sanierungs- und Abwicklungsplänen, Abwicklungsfähigkeit, kritischen Funktionen, Hindernissen, Reporting-Anforderungen sowie Resolution Colleges veröffentlicht. Weitere Regulierungsentwürfe, darunter zu Anerkennungsklauseln für Drittstaaten, sind angekündigt. Die Architektur des künftigen Systems entsteht jetzt – und nicht erst mit der nationalen Umsetzung.

Rückblick: Solvency II als Präventionsregime

Ein Blick zurück auf Solvency II hilft, die Tragweite der IRRD einzuordnen. Solvency II verfolgt seit seiner Einführung ein klar präventives Ziel: finanzielle Schieflagen von Versicherungsunternehmen sollen möglichst gar nicht erst entstehen. Dieses Ziel wird über quantitative Kapitalanforderungen, über Governance- und Risikomanagementvorgaben sowie über umfangreiche Transparenz- und Reportingpflichten verfolgt. Stabilität soll hergestellt werden, bevor eine Krise eintritt.

IRRD als systemische Ergänzung

Die IRRD setzt genau dort an, wo Solvency II endet. Gerät ein Versicherer trotz präventiver Maßnahmen in eine existenzielle Schieflage, soll Sanierung oder Abwicklung künftig geordnet erfolgen – ohne Destabilisierung von Kunden, Markt und Finanzsystem. Dazu etabliert die IRRD mit den präventiven Sanierungsplänen (pre-emptive recovery plans) eine erste Reaktionsstufe jenseits von Solvency II und ergänzt diese um Abwicklungspläne (resolution plans) als Blaupause für eine geordnete Abwicklung im Krisenfall. Die Kernfrage lautet künftig nicht mehr nur: Wie stark ist ein Unternehmen? Sondern: Wie geordnet kann es scheitern, ohne Kunden und Markt zu destabilisieren?

Alice Zychowicz ist Senior Managerin im Bereich Financial Services Regulatory & Risk bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Forvis Mazars in Deutschland am Standort Düsseldorf. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Sanierungs- und Abwicklungsplanung, Risikomanagement, aufsichtsrechtliche Regulatorik, Auslagerungsmanagement sowie Begleitung von Sonderprüfungen des Regulators.Alice Zychowicz ist Senior Managerin im Bereich Financial Services Regulatory & Risk bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Forvis Mazars in Deutschland am Standort Düsseldorf. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Sanierungs- und Abwicklungsplanung, Risikomanagement, aufsichtsrechtliche Regulatorik, Auslagerungsmanagement sowie Begleitung von Sonderprüfungen des Regulators.Forvis MazarsAmir Amini ist Senior Manager im Versicherungsteam bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Forvis Mazars in Deutschland am Standort München. Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören unter anderem das Risiko- und Exposure-Management von insbesondere ESG-Nachhaltigkeitsrisiken, Klimarisiken und Cyberrisiken sowie regulatorische Themen wie Solvency II.Amir Amini ist Senior Manager im Versicherungsteam bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Forvis Mazars in Deutschland am Standort München. Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören unter anderem das Risiko- und Exposure-Management von insbesondere ESG-Nachhaltigkeitsrisiken, Klimarisiken und Cyberrisiken sowie regulatorische Themen wie Solvency II.Forvis Mazars

Die Lehren aus der BRRD-Welt

Konzeptionell folgt die IRRD der Logik der Bankenabwicklungsrichtlinie BRRD, angepasst an die Besonderheiten der Versicherungswirtschaft. Aus mehr als zehn Jahren Bankenresilienz lassen sich drei Lehren ableiten, die auch für Versicherer von zentraler Bedeutung sind. Erstens entscheidet Governance über Krisenfähigkeit: klare Rollen, belastbare Entscheidungswege und funktionierende Eskalationsmechanismen sind stabilitätskritisch. Zweitens schlagen operative Playbooks theoretische Konzepte. Ein Sanierungsplan ist nur dann wirksam, wenn er kurzfristig umsetzbar ist und regelmäßig geprobt wird. Drittens ist eine belastbare Datenarchitektur entscheidend für Geschwindigkeit. Abwicklungen scheitern selten an Regeln, aber häufig an Datenbrüchen und mangelnder Verfügbarkeit entscheidungsrelevanter Informationen.

Als wesentlicher Schutzmechanismus in der BRRD wurde das „No-Creditor-Worse-Off“-Prinzip (NCWO) übernommen. Es soll sicherstellen, dass kein Gläubiger (in der IRRD ausdrücklich auch Versicherungsnehmer) durch eine Abwicklungsmaßnahme schlechter gestellt wird als in einer regulären Insolvenz. Ergänzend kommt das „Write-Down or Conversion Tool“ (WDCT) hinzu, das die Herabschreibung oder Umwandlung nachrangiger Verbindlichkeiten ermöglicht.

Praktische Anforderungen an die Abwicklungsfähigkeit

Sanierung und Abwicklung sind die zwei Kernpunkte der IRRD-Logik: Scheitert ein Sanierungsplan, entscheidet die Abwicklungsfähigkeit über Stabilität oder Marktverwerfung. Genau hier lag bislang ein blinder Fleck der Branche: die operative Umsetzbarkeit einer Abwicklung. Die IRRD schließt diese Lücke. Künftig wird die Aufsicht Unternehmen anhand klarer Kriterien bewerten, etwa im Hinblick auf operative Kontinuität, Datenverfügbarkeit und -qualität, rechtliche und vertragliche Strukturen, die Umsetzbarkeit der Abwicklungsinstrumente sowie externe Abhängigkeiten. Was im Bankensektor seit Jahren Standard ist, wird nun auch für Versicherer Realität: Abwicklungsfähigkeit wird zum expliziten Aufsichtskriterium. Wer 2026 nicht in die Vorbereitung investiert, wird 2027 mit formalen Anforderungen zur Beseitigung von Abwicklungshindernissen konfrontiert sein.

Solvency II liefert weiterhin die Risikoperspektive, etwa über ORSA (Own Risk and Solvency Assessment), Stresstests, Governance-Anforderungen oder Outsourcing-Standards. Die IRRD verlangt jedoch die Übersetzung dieser Risiken in konkrete, umsetzbare Krisenmechanismen. Dazu zählen belastbare Sanierungsindikatoren und Trigger, realistische Maßnahmen inklusive Auswirkungs- und Umsetzbarkeitsanalysen, Simulationen, Run-off-Strategien, Transferpfade sowie ein eigenständiges Abwicklungsreporting. Der Mehrwert entsteht nicht durch neue Parallelstrukturen, sondern durch die intelligente Verknüpfung vorhandener Bausteine zu einem ganzheitlichen Steuerungssystem.

Ausblick 2026

Die IRRD hat ihre politische Phase abgeschlossen und ist in der fachlichen Umsetzung angekommen. Wer 2026 passiv bleibt, wird 2027 mit fertigen aufsichtsrechtlichen Erwartungen konfrontiert sein. Gefragt sind jetzt aktive Mitgestaltung über Konsultationen, eine Analyse der Marktstellung, kritischer Funktionen und der damit einhergehenden regulatorischen Tiefe, belastbare Governance-Analysen, eine klare Daten-Roadmap sowie ein operatives Recovery-Playbook. Mindestens ein unternehmensweiter Probelauf im Jahr 2026 sollte genutzt werden, um Schwächen frühzeitig offenzulegen.

Die IRRD ist ein stiller, aber präziser und langfristiger Eingriff in die Branche. Sie prüft, ob Häuser im Kern stabil sind: in ihren Daten, ihren Entscheidungswegen, ihrer Fähigkeit zur Selbststeuerung in der Krise. Es ist eine Chance, mit Klarheit und Stärke zu zeigen, wofür Versicherer seit jeher stehen: Stabilität – auch dann, wenn es nicht ruhig ist.