Lebensversicherung: Versicherungsmathematiker wollen Garantiezins stabil halten
Der Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung soll auch im Jahr 2027 bei 1,0 Prozent liegen. Das empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV).

Die letzte Senkung des Höchstrechnungszinses im Januar 2022 auf den historisch niedrigen Wert von 0,25 Prozent hat viele Kunden abgeschreckt. Versicherer mussten ihre Neugeschäftsprodukte und Bestandsportfolios überdenken. Der Trend zu neuartigen Garantien sowie fonds- und indexgebundenen Produkten spiegelt sich auch im aktuellen Bestandsmix der Lebensversicherer wider.
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Im Jahr 2025 wurde er auf 1,0 Prozent angehoben, da sich das allgemeine Zinsniveau Anfang 2022 deutlich erhöht hatte. Dieses Niveau soll nun nach Einschätzung der Aktuare beibehalten werden. „Unterschiedliche Faktoren sind in unsere Einschätzung eingeflossen: Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten, gleichzeitig bleibt die wirtschaftspolitische Lage weiterhin anspruchsvoll“, so Susanna Adelhardt, Vorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV).
Für 2027 sprechen sich die Aktuare für eine Beibehaltung auf gleichem Niveau aus. Geopolitische Konflikte, die wirtschaftliche Situation in Deutschland und politische Unsicherheiten in Europa führten zu schwankenden Kapitalmärkten.
Höchstrechnungszins: DAV hält an Sicherheitspuffer fest
Zur Herleitung des empfohlenen Höchstrechnungszinses schreiben die Versicherungsmathematiker, dass unter Annahme verschiedener Zinsentwicklungen die aus einem repräsentativen Kapitalanlageportfolio abgeleiteten Durchschnittsrenditen in die Zukunft projiziert wurden. Zur Glättung wurde das gewichtete Mittel dieser Renditen über jeweils fünf Jahre gebildet. „Auf die geglätteten Renditen wird zusätzlich ein Sicherheitsabschlag von 40 Prozent angewendet“, erläutert Adelhardt. Diesen hatte der Gesetzgeber seit Mitte der 1990er-Jahre bis zur Einführung des europäischen Versicherungsaufsichtsregimes Solvency II gefordert. Auch wenn die Vorgabe inzwischen nicht mehr besteht, nutzt die DAV den Sicherheitsabschlag weiterhin in ihren Analysen.
Die DAV setzt diesen Sicherheitsabschlag weiterhin in ihren Analysen an, obwohl diese Vorgabe an den Höchstrechnungszins inzwischen entfallen ist. Um ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, wurde zudem beschlossen, dass auch in Niedrigzinsphasen der Sicherheitsabschlag immer mindestens 0,4 Prozentpunkte betragen muss.
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Unabhängig vom empfohlenen Höchstrechnungszins bleibt es stets Aufgabe des Unternehmens und seines Verantwortlichen Aktuars einen geeigneten Garantiezins festzulegen, darauf machte die Deutsche Aktuarvereinigung aufmerksam. Schließlich müsse der Zinssatz zur Risikotragfähigkeit des Unternehmens und zu den Eigenschaften der einzelnen Produkte passen. Der vorgeschlagene Höchstrechnungszins in Höhe von 1,0 Prozent für 2027 gebe in diesem Rahmen eine Obergrenze. Er solle als gesetzlicher Höchstwert dienen. Eine Empfehlung für eine Festlegung durch die Vesicherer und die verantwortlichen Aktuare sei er indes nicht.
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