Intensivpatient Gesetzliche Rentenversicherung - Private Vorsorge ist Pflicht, keine Kür
Am 23. Februar 2025 wurden die wahlberechtigten Bürger in Deutschland an die Urnen gerufen, um einen neuen Bundestag und eine neue Bundesregierung zu wählen. Die neue Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz wird mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Neben der brisanten außenpolitischen Lage und einer lahmenden Wirtschaft schreit die hochgradig defizitäre Situation der sozialen Sicherungssysteme nach einer Lösung. Eine kontinuierlich steigende Lebenserwartung und ein seit 1972 dokumentierter Geburtenunterschuss haben vor allem die gesetzliche Rentenversicherung in den letzten Jahrzehnten in eine gefährliche finanzielle Schieflage gedrängt.

Welche Lösungsvorschläge enthält der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien?
Ein Blick in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sorgt indes für Ernüchterung. Anscheinend setzt die aktuelle Bundesregierung vorrangig auf das Prinzip Hoffnung. So soll an dem bisherigen Renteneingangssatz von 48 Prozent bis 2031 festgehalten und die damit verbundenen Mehrausgaben aus Steuermitteln finanziert werden. Für 2029 steht dann die Prüfung einer nachhaltigen Finanzierbarkeit mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung und eine mögliche Anpassung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung auf der politischen Agenda. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas wollte allerdings nicht ganz so lange warten und proklamierte die Einführung der Versicherungspflicht von Beamten und Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit diesem Schritt wird die Büchse der Pandora geöffnet. Ungeachtet der Tatsache, dass Beamte einen Alimentationsanspruch gegenüber ihrem Dienstherrn haben, sollten die pensionsnahen Jahrgänge in der Beamtenschaft bei einem derartigen Vorstoß für eine Reform berücksichtigt werden.
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Die Bundesregierung steckt in einer Zwickmühle. Eine dümpelnde Konjunkturlage – zusätzlich durch den schwelenden Zollstreit mit den U.S.A. belastet, eine überalternde Gesellschaft mit steigenden Rentenlasten, hohe Subventionszahlungen aus dem Bundeshaushalt an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und massive Finanzierungslücken bei der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung. Sofern der Bundeskanzler nicht die Quelle der wundersamen Geldvermehrung entdeckt oder die Quadratur des Kreises löst, müssen sich die Bürger in Deutschland auf mehr Eigenverantwortung besinnen. Daran wird auch die geplante Einführung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgedepots für Kinder und Jugendliche zum 1.1.2026 nichts ändern. Nach den Plänen der Bundesregierung soll für jedes Kind ab dem sechsten bis zum 18. Lebensjahr ein monatlicher Betrag von 10,00 Euro aus Steuermitteln - das bedeutet in 12 Jahren in Summe 1.440,00 Euro - einbezahlt werden. Unterstellt man eine durchgängige, inflationsbereinigte Verzinsung von 2 Prozent/Jahr, so könnte mit dem angesammelten Guthaben ab dem 67. Lebensjahr eine monatliche Altersrente von rund 19,50 Euro finanziert werden!?
Blicken wir der Realität endlich ins Auge: Vater Staat kann die Lasten für eine ausreichende Altersversorgung nicht mehr stemmen. Es besteht akuter Handlungsbedarf, nicht morgen und nicht übermorgen, sondern jetzt!
Autor: Alexander Schrehardt
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