Bundesregierung beschließt Rentenpaket
Die Bundesregierung hat ein milliardenschweres Rentenpaket beschlossen. Neben der Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 wird die Mütterrente erneut ausgeweitet. Doch die Maßnahmen kosten viel Geld und belasten auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich.

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Die Bundesregierung hat ein zentrales Reformvorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem beschlossenen Rentenpaket sollen das Rentenniveau bis 2031 stabilisiert und die Mütterrente erneut erweitert werden. Kern des Rentenpakets ist die sogenannte Haltelinie. Sie soll sicherstellen, dass das Rentenniveau – also das Verhältnis zwischen Standardrente und Durchschnittseinkommen – nicht unter 48 Prozent sinkt. Ohne diese Maßnahme wäre laut Prognosen bis 2031 ein Absinken auf 47 Prozent, bis 2040 sogar auf 45 Prozent zu erwarten. Durch die gesetzliche Sicherung sollen die Renten auch künftig Schritt mit den Löhnen halten.
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Gesetzespakets ist die Ausweitung der sogenannten Mütterrente. Künftig sollen für vor 1992 geborene Kinder nicht nur zweieinhalb, sondern volle drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Das entspricht einer Rentenerhöhung von rund 20 Euro pro Kind und Monat. Etwa zehn Millionen Eltern – überwiegend Frauen – sollen davon profitieren. Die Regelung greift ab dem 1. Januar 2027, wird aber erst 2028 technisch umgesetzt. Für Anspruchsberechtigte soll der Betrag rückwirkend ausgezahlt werden.
Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich. Die jährlichen Zusatzkosten beginnen 2027 bei rund neun Milliarden Euro und steigen bis 2030 auf 14,5 Milliarden Euro. Bis 2040 rechnet das Arbeitsministerium mit fast 20 Milliarden Euro jährlich. Der größte Teil der Kosten entfällt auf die Stabilisierung des Rentenniveaus. Für Arbeitnehmer wird das in höhere Beitragszahlungen münden. 2027 soll der Rentenbeitragssatz von derzeit 18,6 auf 18,8 Prozent steigen und damit höher als ursprünglich angenommen. Für 2026 bleibt er voraussichtlich stabil.
Ein zusätzlicher Aspekt des Rentenpakets betrifft ältere Erwerbstätige. Das sogenannte Anschlussverbot wird aufgehoben. Damit wird es künftig möglich, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze befristet beim gleichen Arbeitgeber weiterzuarbeiten – ohne dass ein besonderer Grund vorliegen muss. Ziel ist es, die Weiterarbeit im Alter attraktiver zu machen und den zunehmenden Fachkräftemangel abzufedern.
Nicht Teil des aktuellen Gesetzespakets sind die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigten Reformen zur Frühstart- und Aktivrente. Diese Initiativen, die etwa Steuervorteile für arbeitende Rentner oder eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Kinder vorsehen, liegen beim Finanzministerium und sollen zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.