GDV kritisiert Renten-Pläne: „Nicht generationengerecht“
Heute hat das Bundeskabinett das erste Rentenpaket auf den Weg gebracht. Der GDV sieht darin eine einseitige Fokussierung auf ältere Generationen – und fordert mehr Reformen für eine zukunftsfeste Altersvorsorge.

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) ihr erstes Rentenpaket verabschiedet. Im Zentrum der Gesetzesänderung stehen zwei Maßnahmen: Zum einen soll das Rentenniveau bis 2039 bei mindestens 48 Prozent stabilisiert werden. Zum anderen wird die sogenannte Mütterrente durch eine verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten weiter ausgebaut.
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht diese Vorhaben kritisch – insbesondere mit Blick auf die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems. Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, warnt vor einer einseitigen Priorisierung älterer Generationen:
„Mit der Stabilisierung des Rentenniveaus und der Mütterrente will die Bundesregierung zunächst Maßnahmen umsetzen, die vor allem der Generation zugutekommen, die bereits im Ruhestand ist oder kurz davorsteht. Generationengerecht ist das nicht.“
Für eine nachhaltige Reform müsse die Politik stärker die junge Generation in den Blick nehmen – insbesondere durch den Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Schumann begrüßt zwar die bereits angekündigten Reformen in der betrieblichen Altersversorgung sowie die Einführung der sogenannten Frühstart-Rente. Letztere soll es ab 2026 ermöglichen, bereits ab 20 Jahren mit staatlich geförderter Vorsorge zu beginnen – insbesondere durch ein staatlich verwaltetes Vorsorge-Depot mit ETFs. Doch das allein reiche nicht.
„Jetzt kommt es darauf an, diese effektiv umzusetzen und auch die geförderte private Altersvorsorge weiterzuentwickeln. Gefragt sind Modelle, die verständlich, verlässlich und renditestark sind und für alle einfach zugänglich. Gerechte Altersvorsorge braucht Lösungen, die auch in Jahrzehnten noch tragfähig sind.“
Bereits in früheren Stellungnahmen hatte der GDV darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Rente ohne ergänzende kapitalgedeckte Elemente langfristig an Grenzen stoßen werde – gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Die Versicherungswirtschaft verweist dabei regelmäßig auf die Rolle von privater Vorsorge und Betriebsrenten als zweite und dritte Säule der Alterssicherung.
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Der heute beschlossene Gesetzentwurf muss im nächsten Schritt durch Bundestag und Bundesrat. Weitere Informationen zu den Inhalten des Rentenpakets sowie zu geplanten Reformen in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge finden Sie im Versicherungsbote-Archiv.