Cum-Cum-Skandal: Neben Banken auch Versicherer involviert
Der Cum-Cum-Steuerskandal zieht seine Kreise bis in die Finanz- und Versicherungswirtschaft. Denn unter den Verdachtsfällen befinden sich neben einer Reihe von Banken auch diverse Versicherer, die sich den kreativen Steuertrick zu Nutze gemacht haben.

Die Bundesregierung hat sich erneut zum Stand der Aufarbeitung der Cum-Cum-Geschäfte geäußert. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen räumt sie ein, dass bisher nur ein minimaler Anteil der geschätzten 28,5 Milliarden Euro an Steuerschaden zurückgefordert werden konnte. Die Zahlen basieren auf Berechnungen der Universität Mannheim und beziehen sich auf komplexe Steuergestaltungen, bei denen sich Banken und Investoren auf Kosten des Fiskus Vorteile bei der Kapitalertragsteuer verschafften.
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Um dem Missstand entgegenzuwirken, hatte der Bundestag im Oktober 2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet. Es sah unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsunterlagen von zehn auf acht Jahre vor. Für Finanzinstitute wurde diese Frist allerdings um ein Jahr verschoben, um zu verhindern, dass relevante Dokumente zu möglichen Cum-Cum-Fällen noch vorzeitig vernichtet werden.
Eine zentrale Rolle bei der Aufklärung spielt seit 2020 eine Spezialeinheit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Diese wurde eingerichtet, um bundesweit relevante Informationen zu sammeln, auszuwerten und Ermittlungsmaßnahmen gemeinsam mit den Landesbehörden zu koordinieren. Trotz dieses Schrittes bleibt die Bilanz mager. Laut Regierungsangaben würden 253 Verdachtsfälle mutmaßlich rechtswidriger Cum-Cum-Steuertransaktionen mit einem Volumen von insgesamt 7,3 Milliarden Euro geprüft. Darunter befinden sich zahlreiche Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungen – potenziell in die Steueroptimierungsgeschäfte involviert gewesen oder stehen im Fokus der Prüfungen. Die Bundesregierung nennt dabei konkret 55 Banken, die „unmittelbar an Cum-Cum-Gestaltungen beteiligt gewesen“ seien. Überdies hätten 14 Versicherer angegeben, „Cum-Cum-Transaktionen direkt getätigt zu haben oder indirekt über Fonds daran beteiligt gewesen zu sein“. Die von der Versicherungsaufsicht beaufsichtigten Unternehmen hätten deswegen Rückstellungen in Höhe von insgesamt ca. 71 Millionen Euro gebildet.
Bei insgesamt 81 weiteren Fällen seien die Steuerverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen worden. In Summe seien 226,7 Millionen Euro zurückgefordert beziehungsweise nicht auf die Steuerschuld angerechnet worden, heißt es in der Antwort.