Die Hoffnung auf einen Grundrentenzuschlag wurde für einen 77-jährigen Rentner aus Baden-Württemberg jäh enttäuscht. Der Mann hatte über Jahrzehnte hinweg freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, doch sein Antrag auf den Grundrentenzuschlag wurde von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Denn er erfüllt nicht die Voraussetzung von mindestens 33 Jahren mit Pflichtbeitragszeiten.

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Konkret erkannte die Rentenkasse nur 230 Monate an, da die restlichen 312 Monate aus freiwilligen Beiträgen stammen. Weder das Sozialgericht Mannheim noch das Landessozialgericht Baden-Württemberg sahen hierin einen Rechtsverstoß. Nun hat auch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage endgültig zurückgewiesen.

Das BSG argumentiert, dass zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung erhebliche Unterschiede bestünden. Pflichtbeiträge basieren auf abhängiger Erwerbstätigkeit, sind gesetzlich vorgeschrieben und können nicht willkürlich ausgesetzt werden. Freiwillige Beiträge hingegen unterliegen der eigenen Entscheidung: Beitragshöhe und Zahlweise seien flexibel, was laut Gericht eine andere Bewertung rechtfertigt.

Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege daher nicht vor. Denn viele freiwillig Versicherte zahlten vor Einführung der Grundrente lediglich den Mindestbeitrag. Im Gegensatz dazu leisteten Pflichtversicherte in Summe einen deutlich größeren Beitrag zur Finanzierung der Rentenkasse.

Nach Ansicht der Kasseler Richter hat der Gesetzgeber seinen weiten Gestaltungsspielraum bei der Grundrente nicht überschritten. Gerade bei sozialpolitischen Leistungen, die aus Steuermitteln finanziert werden, darf er Zielgruppen definieren und auch ausschließen. Die Grundrente sei als Zuschlag konzipiert, der gezielt langjährige Geringverdiener mit Pflichtbeiträgen unterstützen solle und eben nicht alle langjährigen Beitragszahler.

Die Grundrente wurde 2021 eingeführt und sollte ursprünglich Menschen mit niedrigen Einkommen im Alter zusätzliche Sicherheit geben. Laut Deutscher Rentenversicherung erhielten Ende 2023 rund 1,27 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag in durchschnittlicher Höhe von 92 Euro monatlich. Das entspricht etwa 4,9 Prozent aller Rentner.

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